eBay.de – Konto gesperrt, Umsatz weg
2 CommentsDerzeit vertrete ich mehrere Mandanten, die auf eBay.de als gewerblicher Händler tätig sind und deren Konto dort eingeschränkt bzw. vom Verkauf ausgeschlossen wurde. Was dies für Händler bedeutet, die ihren Hauptumsatz über ebay.de generieren, dürfte klar sein. Der schnelle Ruin droht.
Um so mehr habe ich mich gestern über eine Nachricht von eBay gefreut, in der es hieß:
Wir haben die Dokumente an unsere Sicherheitsabteilung zur Prüfung weitergeleitet und wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das eBay-Mitgliedskonto Ihres Mandanten wieder zum Verkauf auf eBay freigeschaltet wurde.
Den Mandanten hat’s auch gefreut, sein Konto ist nun wieder ohne Einschränkungen nutzbar.
Anders sieht es in einem anderen Mandat aus. Dort hat eBay mir heute mitgeteilt:
Unsere Sicherheitsabteilung hat die von Ihnen weitergeleiteten Dokumente überprüft. Wir sind dennoch bei unserem Entschluss geblieben, das Mitgliedskonto nicht mehr zum Verkauf auf eBay freizuschalten. Aus sicherheitstechnischen Gründen können wir unsere Beweislage leider nicht offenlegen. […] Wir bedauern Ihnen keine detaillierten Informationen geben zu können, und wünschen Ihrer Mandantschaft für die Zukunft alles Gute.
Was soll man nun davon halten? Mein Mandant ist sich keines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen bewusst. Eine ordentliche Kündigung des Mitgliedskontos hat er bislang ebenfalls nicht erhalten – für Einkäufe wird er sein Konto also weiter nutzen dürfen. Der Verkauf bleibt ihm verwehrt.
Dagegen kann mein Mandant nun gerichtlich vorgehen, was allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird, für die er in Vorleistung wird treten müssen. Wenn eBay sein Konto nicht einschränken durfte, stehen die Chancen natürlich gut, dass er für die Zeit der ungerechtfertigten Einschränkung Schadensersatz wird verlangen können. Aber eBay wird natürlich jederzeit auch von der Möglichkeit Gebrauch machen können, das Mitgliedskonto mit der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich zu kündigen. Einen Anspruch auf ein Mitgliedskonto bei eBay gibt es nicht, ein Kontrahierungszwang wurde von der Rechtsprechung bereits klar abgelehnt.
Dies sollte jedem, der seinen geschäftlichen Erfolg an eBay knüpft, bewusst sein. Mit eBay lässt sich nicht nur Geld verdienen. eBay kann der wirtschaftlichen Existenz auch schnell den Boden unter den Füßen entziehen.
Miraculix
Das Urteil in dem der Kontrahierungszwang abgelehnt wird ist nicht nur uralt, es ist auch auf unglücklichen/ungeeigneten Prozessvortrag zurückzufühen.
Wenn das mal jemand richtig angeht kann das Ergebnis auch anders aussehen!
Wünschenswert wäre es auf jeden Fall.
Andreas Schwartmann
Uralt ist es mit Sicherheit nicht und da die eBay-Konkurrenz seit dem auch gewachsen ist, lässt sich ein Kontrahierungszwang heute m.E. noch weniger argumentativ begründen, als damals.