Wie lange dauert eine Scheidung?
1 CommentScheidungsdauer
Wie lange dauert eigentlich eine Scheidung? Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Verfahrensdauer unterscheidet sich für streitige und einvernehmliche Scheidungsverfahren erheblich. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, weil beide Ehepartner der Scheidung zustimmen, hat dies erheblichen Einfluss auf die Scheidung und deren Dauer. Wenn aber nur ein Ehepartner die Scheidung möchte und der andere der Scheidung sogar widerspricht, dauert es in der Regel wesentlich länger bis zum Scheidungstermin.
Streitige Scheidung
Eine streitige Scheidung, in der beide Parteien über Unterhalt, Zugewinn und Vermögen streiten, kann durchaus einige Jahre dauern. Das Gericht muss in solchen Fällen in der Regel Beweis erheben, es müssen oft Gutachten eingeholt werden und die Verfahrensbevollmächtigten wechseln nicht selten sehr umfangreiche Schriftsätze, auf welche die Gegenseite dann wieder reagieren darf. Bei einer streitigen Scheidung werden oft auch Folgeanträge verhandelt, z.B. Forderungen auf Unterhalt. Diese verzögern den Ablauf einer Scheidung.
Das alles ist sehr zeitaufwendig, so dass Verfahrensdauern von zwei bis drei Jahren keine Seltenheit sind. Durch streitige Anträge lässt sich also die Dauer des Verfahrens der Scheidung in der Regel hinauszögern und sich Ablauf und Dauer des Verfahrens oft mehrere Jahre hinziehen.
Dauer einer einvernehmlichen Scheidung
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist hingegen viel kürzer. Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller durchgeführt. Das verwundert natürlich nicht – es gibt ja nichts, worüber man vor Gericht streitet und worüber Beweis erhoben werden müsste. Ehepartner A beantragt nach dem Trennungsjahr über einen Anwalt für Familienrecht die Scheidung, Ehepartner B stimmt zu. Beide Eheleute möchten sich scheiden lassen. Dafür bedarf es nur zweier Schriftsätze und einer mündlichen Verhandlung, an der beide Ehepartner teilnehmen müssen, weil sie vom Gericht zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört werden müssen. Die Dauer der Scheidung lässt sich also erheblich beschleunigen und verkürzen, wenn die Parteien nicht über Folgesachen vor dem Familiengericht streiten. Dann entscheidet das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsgleich.
Wann die mündliche Verhandlung angesetzt wird, hängt davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.
Versorgungsausgleich
Das Gericht muss vor der mündlichen Verhandlung nur noch die Versorgungsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) anschreiben, und dort die Informationen zu den von beiden Ehepartnern während der Ehe erworbenen Anwartschaften und zur Höhe der während der Ehezeit erworbenen Renten einholen, damit es den Versorgungsausgleich berechnen kann. Dazu erhalten beide Ehepartner auszufüllende Formulare für den Versorgungsausgleich. Die Einholung der Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern dauert in der Regel mehrere Monate, teilweise auch schon einmal mehr als ein Jahr. Die Einholung der Auskünfte hat maßgeblichen Einfluss auf die Dauer der Scheidung.
Auf einen Versorgungsausgleich können die Ehepartner aber schon vor der Scheidung durch notarielle Vereinbarung verzichten. Außerdem findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt, § 3 VersAusglG.
Sind sich die Ehepartner also einig, dass kein Versorgungsausgleich stattfinden soll, empfiehlt sich außergerichtlich der vorherige Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung – alternativ kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Scheidungstermin vor Gericht vereinbart und protokolliert werden. Dazu benötigen dann aber beide Eheleute einen Rechtsanwalt.
Verfahren ohne Versorgungsausgleich
Ohne die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann die Scheidungsdauer grundsätzlich nur wenige Wochen betragen. Dann sieht das Verfahren wie folgt aus:
- Sie beauftragen mich mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht.
- Der Scheidungsantrag wird, sofern alle Daten und die Heiratsurkunde vorliegen, in der Regel noch am gleichen Tag bei Gericht elektronisch eingereicht.
- Das Gericht übersendet Ihnen eine Gerichtskostenrechnung für die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Nach deren Begleichung stellt das Gericht den Antrag der Gegenseite, also dem Ehepartner, zu.
- Nach Zustellung des Scheidungsantrags erklärt der Ehegatte gegenüber dem Familiengericht schriftlich die Zustimmung zur Scheidung.
- Das Gericht bestimmt bald möglichst einen Gerichtstermin zur mündlichen Verhandlung, also den Scheidungstermin.
- In der mündlichen Verhandlung stelle ich den Scheidungsantrag – Ihr Ehepartner stimmt zu. Die wird Ehe geschieden.
- Der Scheidungsbeschluss wird vom Gericht zugestellt. Werden keine Rechtsmittel eingelegt, wird er rechtskräftig.
Vorsicht: In Scheidungsverfahren, in denen kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, müssen die Parteien vor Antragstellung besonders gut darauf achten, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Geht der Scheidungsantrag nämlich zu früh beim Familiengericht ein, kann das Gericht direkt die mündlichen Verhandlung terminieren und dort den Antrag als unzulässig zurückweisen, wenn das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Muss das Gericht vor der mündlichen Verhandlung noch die Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen, kann dies leider mehrere Monate dauern. Dann müssen Sie mit einer Dauer des Scheidungsverfahrens von einem halben bis zu einem ganzen Jahr rechnen.
Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?
Erfolgt die Einreichung des Scheidungsantrags einvernehmlich, lässt sich die Scheidung verkürzen, in dem der Ehegatte umgehend dem Scheidungsantrag zustimmt. Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, sollten die Beteiligten sofort mit dem Ausfüllen der Formulare zum Versorgungsausgleich beginnen – diese Formulare gibt es beispielsweise auch bei mir zum Download.
Der Scheidungantrag kann bei manchen Familiengerichten auch schon Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Ehescheidung (Trennungsjahr, Scheitern der Ehe) müssen im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen. Das ist, wenn ohnehin noch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, in der Regel unproblematisch. Wird auf den Versorgungsausgleich verzichtet, gilt das freilich nicht.
Soll auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden, sollte vor Einreichung des Scheidungsantrags eine notarielle Vereinbarung geschlossen werden, die dann dem Familiengericht mit dem Antrag auf Scheidung (und ggf. einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe) eingereicht wird.
Dauert die Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich zu lange, besteht die Möglichkeit, beim Gericht die Abtrennung dieses Verfahrens zu beantragen.
Wie lange dauert es, bis eine Scheidung rechtskräftig ist?
Nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses durch das Gericht können die Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen, wenn Sie es sich danach doch noch einmal anders überlegen sollten. Dafür beträgt die Dauer der Beschwerdefrist einen Monat nach Zustellung.
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