Waldorf Frommer mahnt ab: “Britney Spears – Britney Jean (Deluxe Version)”
0 CommentsDie Dame selbst ist zwar derzeit für 100 Shows in Las Vegas beschäftigt, aber ihre Plattenfirma kümmert sich derweil um das Wesentliche: Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit die unerlaubte Verbreitung des Werkes “Britney Jean” der amerikanischen Sängerin Britney Spears ab.
Das vorgenannte Werk erfreut sich derzeit offensichtlch großer Beliebheit in Tauschbörsen und findet über Filesharing-Programme weite, unerlaubte Verbreitung.
Waldorf Frommer verlangt von den Abgemahnten die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.
Den Abgemahnten wird der Vorschlag unterbreitet, die Angelegenheit gegen Zahlung von 815 EUR und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung zu erledigen.
Abgemahnte sollten sich auf die geforderte Zahlung keinesfalls einlassen, sondern umgehend anwaltlichen Rat einholen. Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar.
Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese aber auf keinen Fall ignorieren – die Erfahrung zeigt, dass die abmahnenden Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend machen, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt.
Auch für diese Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren.
Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0221 64009611 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung zu erhalten und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de geschickt werden.
Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.