Verweisungsbeschlüsse sind bindend

Verweisungsbeschlüsse sind bindend

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Klage gegen PayPal

Ich klage derzeit mal wieder gegen PayPal. Da das Geschäfts-Konto meiner Mandantin nach diesseitiger Auffassung ohne Rechtsgrundlage gesperrt wurde, habe ich unter Verweis auf Art. 7 Ziffer 2 EuGVVO an dem Gericht ihres Wohnortes auf Freigabe des PayPal-Kontos geklagt. Bisher gab es mit solchen Klagen auch nie Gerichtsstands-Probleme.

Wohnortgericht unzuständig

Das AG Altena sah dies nun jedoch leider anders und beschloss:

„… erklärt sich das Amtsgericht Altena für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Klägerin gem. § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

an das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Gründe:

Das angerufene Gericht ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständig. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Frankfurt am Main ergibt sich aus § 29 ZPO, da zwischen den Parteien eine Streitigkeit aus einem zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnis herrscht.

Der Erfüllungsort aus dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis wäre zwar in Luxemburg, da dort die Freigabe erfolgt, der Erfolg der von der Klägerin begehrten Freigabe tritt jedoch in Frankfurt ein (§ 269 BGB), da dort das streitgegenständliche PayPal-Konto geführt wird.“

So weit, so gut. Mit Frankfurt kann ich leben. Dort bin ich auch in 90 Minuten.

Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO

Nun schreibt mir aber heute das AG Frankfurt am Main:

„Das Amtsgericht Frankfurt am Main weist darauf hin, dass es ebenfalls örtlich unzuständig ist. So ist der nach § 29 ZPO maßgebliche Erfüllungsort gem. §§ 270 Abs. 4, 269 BGB am Wohnsitz des Schuldners in Luxemburg. Die deutschen Gerichte dürften daher international nicht zuständig sein.“

Abgesehen davon, dass sich bislang jedes deutsche Gericht, vor dem ich gegen PayPal geklagt habe, für örtlich und international zuständig gehalten hat, übersieht das AG Frankfurt am Main ganz offensichtlich die Regelung des § 281 Abs. 2 S. 3 und 4 ZPO.

Dort heißt es:

„Der Rechtsstreit wird bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht mit Eingang der Akten anhängig. Der Beschluss ist für dieses Gericht bindend.

Das habe ich dem AG Frankfurt nun geantwortet. Und bin gespannt, was es nun daraus machen wird.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Verweisungsbeschlüsse sind bindend was last modified: Mai 3rd, 2018 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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