Ich wurde verklagt: Wie sollte ich darauf reagieren?

Ich wurde verklagt: Wie sollte ich darauf reagieren?

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Klage erhalten – und nun?

Ich wurde verklagt und habe eine Klage erhalten. Was soll ich denn nun tun?

Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Anders als wir Anwälte findet sich der Normalbürger in seinem Leben nicht sehr oft vor Gericht wieder. Findet er dann eines Tages einen gelben Umschlag mit einem Schreiben vom Gericht im Briefkasten vor, stellen sie für ihn viele Fragen, die ich an dieser Stelle gerne beantworten möchte.

Verklagt – was bedeutet das?

Sie wurden verklagt, weil jemand etwas von Ihnen möchte. Ob diese Forderung berechtigt ist oder aus den Fingern gesogen und nur ein Produkt der Phantasie des Klägers, das ist dabei zweitrangig. Eingeklagt werden kann alles. Ob ein Anspruch besteht, wird erst im Laufe des Verfahrens geprüft.

Die Klage wurde Ihnen vom Gericht zugestellt, weil der Kläger die Gerichtskosten dafür eingezahlt hat. Das Gericht hat bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfung vorgenommen.

Auf die Zustellung der Klage müssen Sie reagieren. Reagieren Sie nicht, prüft das Gericht nämlich nun, ob die Klage „schlüssig“ ist. Das ist sie, wenn die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen den Klageantrag rechtfertigen. Ein Sachvortrag ist erheblich, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht zu begründen.

Beispiel: Der Kläger behauptet, Ihnen etwas verkauft zu haben und verlangt den Kaufpreis von Ihnen. Kann er den Vertragsschluss und die Nichtzahlung des Kaufpreises darlegen, ist sein Vortrag schlüssig.

Reagieren Sie auf eine schlüssige Klage nicht, wird das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen und dabei nur den Vortrag des Klägers als unstreitig zugrunde legen: Sie werden antragsgemäß verurteilt.

Gegen ein Versäumnisurteil können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen, andernfalls wird es rechtskräftig. Auch aus einem Versäumnisurteil kann der Kläger aber bereits die Zwangsvollstreckung betreiben. Reagieren Sie auf eine Klage also nicht, dürfen Sie sich auf den Besuch des Gerichtsvollziehers freuen.

Ignorieren ist keine Option

Es empfiehlt sich also nicht, die Klage zu ignorieren.  Stattdessen sollten Sie lesen, was das Gericht Ihnen geschrieben hat. Denn in der Regel verfügt das Gericht zunächst eine Frist von zwei Wochen, innerhalb welcher der Kläger dem Gericht mitteilen muss, ob er sich gegen die Klage verteidigt. Es reicht dazu ein einfacher Satz: „Ich werde mich gegen die Klage verteidigen.“ Wird diese Frist versäumt, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil erlassen – mit den oben beschriebenen Folgen.

Haben Sie dem Gericht innerhalb der gesetzten Frist mitgeteilt, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen werden, haben Sie in der Regel zwei weitere Wochen Zeit, inhaltlich auf die Klage zu erwidern. Sie müssen dazu darlegen, weshalb der Anspruch nicht besteht und die Klage unbegründet ist. Sie müssen erhebliche Tatsachen darstellen, die den Klageanspruch zu Fall bringen. Diese müssen Sie auch – sofern der Kläger sie nicht unstreitig stellt – unter Beweis stellen.

Die Erwiderung auf die Klage sollten Sie nicht selbst basteln. Schließlich schneiden Sie sich auch nicht selbst die Haare oder nehmen eigenhändig eine Wurzelspitzenresektion vor dem Badezimmerspiegel vor. Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, sollten Sie spätestens an dieser Stelle einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Dieser weiß, wie er auf die Klage zu erwidern hat, welche Anträge er zu stellen hat und welche Ausführungen und Beweisangebote in die Klageerwiderung gehören – und welche nicht.

Gerichtsverhandlung nach Klage

Schnelles Handeln gerne – aber bitte keine Hektik

Haben Sie eine Klage erhalten, müssen Sie also nicht in Hektik verfallen. In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen möchten – und dann nochmals zwei weitere Wochen, um inhaltlich auf die Klage zu antworten.

Natürlich sollten Sie mit der Beauftragung eines Anwalts nicht bis „auf den letzten Drücker“ warten. Kein Anwalt mag es, wenn er freitags eine Klage zur Prüfung und Bearbeitung bekommt und die Frist schon am nächsten Montag endet, weil der Mandant sich erst jetzt um die Anwaltssuche gekümmert hat. In der Regel muss ein guter Anwalt das angetragene Mandat dann wegen Zeitmangel ablehnen, weil er ausgelastet ist und eine sorgfältige Bearbeitung des Mandats auf die Schnelle nicht gewährleisten kann. Mit einer Anwaltssuche kurz vor Fristablauf tun Sie sich also keinen Gefallen.

Nach der Zustellung einer Klage sollten Sie also möglichst umgehend einen Anwalt kontaktieren, ihm die Klageschrift vorab per E-Mail zuleiten, einen Besprechungstermin vereinbaren und in diesem Rahmen die Verteidigung gegen die Klage in aller Ruhe besprechen. Ja, ein Anwalt kostet Geld – aber kein Anwalt kostet im Zweifel noch mehr Geld. Wurden Sie vor dem Landgericht verklagt, müssen Sie sich dort von einem Anwalt vertreten lassen – dort herrscht Anwaltszwang.

Gerne stehe ich Ihnen bei Bedarf für eine Vertretung zur Verfügung. Meine telefonische Ersteinschätzung erhalten Sie unter 0221 64009611.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Ich wurde verklagt: Wie sollte ich darauf reagieren? was last modified: November 26th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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