Verjährung abwehren!
0 CommentsAnsprüche aus dem Jahr 2015, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen (z.B. Mietforderungen, Kaufpreisforderungen, Schadensersatzansprüche) verjähren am 31.12.2018 um Mitternacht.
Die Verjährung kann gehemmt werden, in dem der Anspruch noch vor dem Jahreswechsel gerichtlich geltend gemacht wird. Dazu reicht bereits die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.
Haben Sie Ansprüche, deren Verjährung Sie verhindern möchten? Kontaktieren Sie mich gerne auch morgen noch. Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantrage ich gerne bis 22 Uhr noch für Sie und verhindere damit den Eintritt der Verjährung.
Verjährung abwehren! was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann
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