Umfrage zur E-Mail-Verschlüsselung
0 CommentsOb Rechtsanwälte nach Art. 32 DS-GVO dazu verpflichtet sind, die Korrespondenz über E-Mails, die nicht inhaltsverschlüsselt sind, zu unterlassen, ist weiterhin streitig. Manche Kollegen behaupten, seit dem 25.05.2018 nur noch verschlüsselt mit Mandanten zu korrespondieren und nutzen dafür spezielle Dienste, die derzeit wie aus dem Boden zu sprießen scheinen und aus der allgemeinen Verunsicherung ein Geschäftsmodell entwickelt haben.
Wiederum andere Kollegen lassen sich von Mandanten ausdrücklich eine Einwilligung in den unverschlüsselten Versand erteilen.
Andere Kollegen interessiert die DS-GVO überhaupt nicht und sie arbeiten weiter wie gewohnt. Ohne E-Mail-Verschlüsselung.
Mich interessiert, wie Sie es handhaben. Wenn Sie Kollege/Kollegin sind, nehmen Sie doch bitte an meiner kleinen Umfrage teil – selbstverständlich anonym. Die Umfrage ist natürlich nicht repräsentativ, aber ich vermute, dass der überwiegende Teil der 170.000 Anwälte in Deutschland nicht im Traum daran denkt, sich und den Mandanten mit verschlüsselten E-Mails das Leben schwer zu machen.
Bitte beachten Sie: Meine Umfrage bezieht sich nur auf eine Inhaltsverschlüsselung – nicht auf die inzwischen weit verbreitete Transportverschlüsselung, die jeder seriöse E-Mail-Provider mittlerweile anbietet.
Die Verschlüsselung von Anlagen (z.B. PDF mit Password) zählt natürlich als Inhaltsverschlüsselung.
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