Organisation Transparenzregister – Vorsicht Betrug!
1 CommentOrganisation Transparenzregister auf Dummenfang
Die Betrugsversuche mit der Angst vor öffentlichen Eintragungspflichten lassen auch in 2020 nicht lange auf sich warten. Nun schreibt ein ominöser Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister“ Firmen und Unternehmer an und fordert sie auf, eine Eintragung ins Transparenzregister vornehmen zu lassen. Denn eine Nichteintragung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. „Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren.“ Für die Eintragung würden lediglich 49Beitrag ansehen,- EUR fällig.
Das ist – wie der Datenschutzauskunft-Zentrale-Betrug im Jahr 2018 – mal wieder eine ziemlich perfider Versuch des Dummenfangs: Das Transparenzregister wird vom Bundesverwaltungsamt geführt. Ein Eintrag erfolgt über den Bundesanzeiger und kostet nichts.
Warnung der Behörde vor www.TransparenzregisterDeutschland.de
Die offizielle Seite transparenzregister.de warnt deshalb auch ausdrücklich:
„Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos.“
Der Absender des Schreibens mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung ‚Verstoß gegen das Geldwäschegesetz‘“ ist ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister – diesen Verein gibt es aber gar nicht. Im Impressum der Seite www.TransparenzregisterDeutschland.de wird dann auch lediglich auf einen Verein iG verwiesen – also einen Verein in Gründung. Der ist aber natürlich nirgends eingetragen und Verantwortliche ist ebenfalls nicht greifbar.
Auch das Bundesfinanzministerium warnt bereits vor diesem Betrugsversuch.
Verschenken Sie keine 49,- EUR!
Zusammengefasst: Niemand muss 49,- EUR dafür bezahlen, sich in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Wie die Datenschutzauskunft-Zentrale verfolgen auch die Absender dieses Schreibens unlautere Absichten und erwecken dazu, den Eindruck im offiziellen Auftrag zu handeln. Das soll aber nur täuschen.
Niemand sollte eine solche kostenpflichtige Eintragung auf der verlinkten Seite vornehmen lassen. Es empfiehlt sich stattdessen auch hier eine Strafanzeige – auch wenn die Täter wahrscheinlich wieder im Ausland sitzen und eine Strafverfolgung ergebnislos endet.
Wer bereits 49,- EUR für die Eintragung gezahlt hat, sieht es nicht mehr wieder. Die Kosten für die anwaltliche Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs werden diesen Betrag jedenfalls weit übersteigen und am Ende haben Sie gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen, da die Empfänger Ihres Geldes nicht greifbar sein werden.
Es bleibt dann leider nur: Abhaken – und daraus für die Zukunft lernen.
Vielleicht trägt dieser Beitrag ja dazu bei, die Zahl der Opfer dieses Betrugs gering zu halten. Das würde mich freuen.
Christopher Seidel
Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen ?