Teure Ruhestörung
1 CommentAbmahnung wegen Lärm
Wer als Mieter soviel Lärm verursacht, dass sich seine Mitmieter zur Minderung der Miete veranlasst sehen, muss nicht nur damit rechnen, dass ihn der Vermieter abmahnt und – wenn keine Besserung eintritt – den Mietvertrag kündigt, sondern kann auch vom Vermieter zur Kasse gebeten werden: Das Amtsgericht Bremen verurteilte am 09.03.2011 (Az.: 17 C 105/10) einen lärmenden Mieter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.098 EUR, weil dem Vermieter durch die berechtigten Mietminderungen seiner anderen Mieter Gewinn in dieser Höhe entgangen war.
In dem Verfahren hatten die mindernden Mieter als Zeugen davon berichtet, aus der Wohnung des Beklagten immer wieder laute Musik, aber auch Klopfen an den Wänden und Heizungsrohren, sowie Lärm in Form von Geräuschen, als ob Möbel verrückt oder umgeschmissen werden und lautes Reden und Schreien nachts und in den Abendstunden wahrgenommen zu haben. Zwar fanden diese Belästigungen nicht täglich statt, aber sie traten unregelmäßige auf und die Nachbarn mussten jederzeit damit rechnen.
Schadensersatz
Nach Ansicht des Amtsgerichts wirkten sich diese Belästigungen auf den Wohnwert für die weiteren Mieter täglich aus, da sie in der ständigen Erwartung lebten, wieder gestört zu werden.
Das Gericht vertrat die Auffassung, es sei nur recht und billig, dass der störende Mieter den beim Vermieter entstehenden Mietzinsausfall ersetzt. Denn sein Verhalten stelle ein schadensersatzbegründendes, pflichtwidriges Mieterverhalten gegenüber dem Vermieter dar.
Der Anspruch auf Schadensersatz unterliege auch nicht der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 1 BGB, sondern verjähre erst nach 3 Jahren.
Praxishinweis
Die Entscheidung des AG Bremen darf nicht auf die Minderung anderer Mieter wegen Lärmes verengt werden. Wer sich als Mieter schuldhaft pflichtwidrig verhält und die Ursache dafür setzt, dass andere Mieter die Miete mindern, muss damit rechnen, auf finanziellen Ersatz des Mietausfalls herangezogen zu werden. Wer also z.B. einen Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung verursacht, weil die Badewanne überläuft, ist grundsätzlich ebenfalls schadensersatzpflichtig für die notwendigen Instandsetzungskosten und den Mietausfall, den der Vermieter erleidet, weil die betroffenen Mieter die Mietzahlung kürzen. Das Minderungsrecht besteht nämlich unabhängig vom Verschulden des Vermieters.
Itsmee
Das kommt auf den Vermieter an. In meinem Fall dachte der Vermieter (Eine Hausverwaltung), dass ich den Mieter, auch nach unzähligen Gesprächen mit Ihm, dazu animiert hätte, erst richtig die Musik laut zu stellen, da ich an die Wand klopfen würde, damit er die Musik leiser stellt. Ich wäre also selber Schuld. Die Wände sind hier so dünn, daß ohne weiteres Privatgespräche des Nachbarn zu verstehen sind. Die Hausverwaltung meinte außerdem, daß ich die Probleme mit dem störenden Mieter selbst regeln müsse und die Polizei rufen solle. Die Hausverwaltung könne in diesem Fall nichts tun. Die Polizei meinte, dass es noch keine 22 Uhr wären und deshalb könne der Mieter die Musik so laut stellen wie er wolle. Ich müsse mich an den Vermieter wenden. Da stand ich nun auf mich alleine gestellt. Einen Rechtsanwalt konnte und kann ich mir bis Heute nicht leisten. Meine Wohnung ist mit Möbeln vom Sperrmüll eingerichtet. Ich habe auch alle Vorfälle mit dem störenden Mieter dokumentiert. Nur konnte ich mich an niemanden wenden. Der störende Mieter ist nach 1 Jahr Tyrannei selbst ausgezogen, weil der Streit zu eskalieren drohte . Ich konnte und kann nicht ausziehen, da es mit Hartz4 nur erlaubt ist aus wichtigem Grund umzuziehen. Aber beweisen Sie den Grund mal.