rka lässt wieder Mahnbescheide verschicken
1 CommentIn den letzten Tagen bin ich mehrfach gefragt worden, ob ich weiterhin Mandate aus dem Filesharing-Bereich annehmen. Die Hamburger Kollegen aus der Kanzlei rka haben nämlich, wie zu jedem Jahresbeginn, wieder umfangreich Mahnbescheide für die Koch Media GmbH beantragt. Dabei fällt auf, dass aktuelle auch sehr viele Forderungen aus Abmahnungen 2019 und 2020 gerichtlich geltend gemacht werden.
Die geltend gemachte Forderung beläuft sich dabei in der Regel auf 1.984,60 EUR zzgl. Kosten und Zinsen.
Empfänger eines solchen Mahnbescheids müssen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, andernfalls die Anwälte von rka einen Vollstreckungsbescheid beantragen werden, aus dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Wer sich also gegen den Mahnbescheid nicht wehrt – und auch nicht zahlt – bekommt bald Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Wer aber Widerspruch einlegt, muss damit rechnen, dass rka die Forderung für die Koch Media GmbH im Klageverfahren weiterbetreibt. Dann liegt in wenigen Wochen die Klageschrift im Briefkasten.
Beides lässt sich aber verhindern, wenn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein Vergleich mit rka ausgehandelt wird. Ob das möglich und sinnvoll ist, kann aber nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Ich habe bereits zahlreiche Betroffene erfolgreich vertreten und die geltend gemachten Forderungen durch einen Vergleich deutlich reduzieren können. Auch unter Berücksichtigung der für meine Vertretung anfallenden Kosten lassen sich durch einen Vergleich in der Regel mehrere hundert Euro einsparen.
Wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten haben und wissen möchten, ob Sie das streitige Klageverfahren riskieren oder besser einen Vergleich anbieten sollten, rufen Sie mich einfach unverbindlich an. Ich bespreche den Sachverhalt mit Ihnen und erläutere Ihnen Ihre Optionen und das Kostenrisiko.
Eduard Wagner
Hallo, ich habe von der Koch Media bzw von der Gerichtsvollzieherin aus unserem Ort einen Brief bekommen über einer Zwangsvollstreckung das gerichtlich im Jahr 2016 festgelegt wurde. Die Summe beträgt sich auf 2943€.