Kontosperrungen: Rechtsschutz gegen eBay und PayPal
10 Comments„eBay hat mein Konto ohne Grund gesperrt – ich möchte mich dagegen wehren!“
„PayPal zahlt mir willkürlich mein Geld nicht aus – was kann ich tun?“
Immer wieder erreichen mich solche Anfragen verzweifelter Händler, denen eBay oder PayPal von heute auf morgen das Konto zugemacht haben und die das nicht einfach hinnehmen möchten.
Doch was ist zu raten?
1.
eBay ist selbstverständlich an die eigenen AGB gebunden und darf keine Konten, weder gewerblich, noch privat, kurzfristig sperren, ohne dass dafür ein in den AGB angegebener Grund vorliegt. Einschlägig ist hier § 4 Nr. 1 der eBay-AGB. Danach darf eBay ein Konto vorrübergehend oder endgültig sperren, wenn
„konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten“.
Eine endgültige Sperrung des eBay-Kontos ist nach § 4 Nr. 2 der AGB auch möglich, wenn das Mitglied
„im Bewertungssystem gemäß §6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist, falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse, sein Mitgliedskonto überträgt, andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht“ oder „ein anderer wichtiger Grund vorliegt“.
Damit hat eBay ein umfangreiches Instrumentarium um Mitgliederkonten vorübergehend oder endgültig zu sperren.
Rechtsschutz gegen eine solche Sperrung ist zwar möglich. Die Kontosperrung kann gerichtlich angegriffen werden. Doch wer sich gegen die Sperrung mit dem Argument wehrt, es sei keiner der in § 4 Nr. 1 und 2 AGB genannten Gründen gegeben, riskiert, dass eBay einfach von seinem in § 4 Nr. 5 AGB niedergelegten Recht Gebrauch macht, und das Mitgliedsverhältnis mit 14-tägiger-Frist ordentlich kündigt. Einen Kündigungsgrund benötigt eBay dafür nicht:
„eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.“
Wer also gegen eine Sperrung seines Kontos vor Gericht zieht, und z.B. als gewerblicher Händler eine einstweilige Verfügung erwirkt, wird damit im Endeffekt nicht weiterkommen. Selbst wenn das Konto für einige Tage wieder freigeschaltet werden muss, wird eBay mit Sicherheit die ordentliche Kündigung aussprechen – und nach 14 Tagen ist dann der Zugang endgültig verloren.
Ansatzpunkt für eine rechtliche Auseinandersetzung kann dann nur noch ein etwaiger Schadensersatzanspruch für die Zeit der unberechtigten Sperrung sein. Das Mitglied muss dann die etwaigen Gewinneinbußen nachweisen, die ihm durch die Sperrung entstanden sind, was in der Regel nicht einfach ist. Einen Rechtsanspruch auf Wiederzulassung zum Handel auf eBay hat das gekündigte Mitglied aber ausdrücklich nicht. Dies hat das OLG Brandenburg bereits am 18.05.2005 (Az.: 7 U 169/04) ausdrücklich festgestellt.
Der Rechtsschutz gegen Sperrungen des eBay-Kontos kann sich letztlich also nur auf die Feststellung beschränken, dass die angegriffene Sperrung rechtswidrig war und dem Mitglied für die Dauer der Sperrung Schadensersatz zustehen kann – wenn ihm der entsprechende Nachweis gelingt.
2.
Auch die eBay-Tochter PayPal erweist sich immer häufiger als großes Ärgernis für Verkäufer, denn es werden Konten kurzfristig gesperrt oder gekündigt, ohne dass für den Kontoinhaber ein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist. PayPal teilt dann z.B. lapidar mit: „Wir haben Ihre PayPal-Kontobewegungen analysiert. Die uns daraus entstehenden Risiken schätzen wir für uns als zu groß ein. Deshalb beenden wir die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen.“ Damit aber nicht genug: „Weil die Möglichkeit besteht, dass Anträge auf Käuferschutz, Rücklastschriften oder Kreditkartenrückbuchungen von Ihren Käufern eingereicht werden, können Sie Ihr Guthaben 180 Tage nach dem Datum der letzten Zahlung abheben.“
Im Klartext: PayPal kündigt mit schwammiger Begründung das Konto und behält das darauf befindliche Guthaben erst einmal für 180 Tage ein.
Ein Recht, vorhandene Guthaben 180 Tage einzufrieren und nicht auszuzahlen, räumt sich PayPal auch unabhängig von einer vorangegangen Kündigung ein. So heißt es in Ziffer 10.2 der PayPal-Nutzungsbedingungen:
„Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen: […] Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergegend einbehalten, falls dies erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen.“
Von dieser Möglichkeit mach PayPal auch regen Gebrauch, wie zahlreiche Anfragen ratsuchender Mandanten in meiner Kanzlei belegen. Entscheidend ist für PayPal dabei nicht, dass tatsächlich gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere die in Ziffer 9 umfänglich aufgelisteten Vorgaben, verstoßen wurde – sondern nur, dass „für uns der begründete Verdacht besteht.“ Und der besteht häufiger, als mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar sein sollte. Die vorgenannten Klausel öffnet der Willkür Tür und Tor.
Ich halte die PayPal-AGB daher in weiten Teilen auch nicht mit den §§ 305 ff BGB (Gesetzliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen) für vereinbar.
Besonders dreist: PayPal behält sich laut Ziffer 10.4 der Nutzungsbedingungen das Recht vor,
„… aus Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve“ zu bilden. „Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als ’nicht verfügbar‘ in Ihrer Kontoübersicht. Über dieses Guthaben können Sie nicht unmittelbar verfügen. Die Bedingungen richten sich danach, was wir für notwendig erachten, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren. Wir können die Bedingungen ändern, sofern wir Ihnen die Änderungen mitteilen. Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten.“
PayPal behält sich also willkürlich das Recht vor, Teile bestehender Guthaben auch ohne begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen für 180 Tage einzubehalten. Sie nennen es dann einfach „Reserve.“ Wem das nicht passt, darf sein Konto kündigen. Auf sein Geld muss er trotzdem 180 Tage warten. Eine solche Klausel dürfte nicht nur gem. § 305c BGB überraschend sein, sondern auch der Inhaltskontrolle des § 307 BGB kaum standhalten. Man könnte die PayPal-Bedingungen vornehm „verbraucherunfreundlich“ nennen. Man könnte auch überlegen, was PayPal mit dem einbehaltenen Geld eigentlich so macht.
Einem von mir vertretenen Mandanten, wurde unter Verweis auf diese Klausel für 180 Tage der Zugriff auf 20.000 EUR verweigert, was ihn fast in die Insolvenz getrieben hat.
Gefallen lassen muss man sich dieses Geschäftsgebahren als Verkäufer selbstverständlich nicht: Es besteht über Art. 5 Ziff. 1b EuGVVO die Möglichkeit, die in Luxemburg ansässige Paypal (Europe) S.a.r.l. & Cie, SCA auch in Deutschland zu verklagen. Dies habe ich bereits erfolgreich durchexerziert. Allerdings muss man sich als Betroffener über Folgendes im Klaren sein:
- Eiliger Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung wird nur zu erlangen sein, wenn der Händler nachweisen kann, dass ihn die Kontosperrung bzw. das Einfrieren seines Guthabens in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.
- Andernfalls wird eine Klage im Hauptsacheverfahren auf Freigabe des Kontos möglich sein. Ein solches Verfahren wird sich aber in der Regel länger als 180 Tage hinziehen.
- Der klagende Händler muss Gerichts- und Anwaltskosten vorlegen, die insbesondere bei hohen Beträgen nicht gering ausfallen. Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ist Firmen in der Regel verwehrt.
- Eine rechtliche Auseinandersetzung mit PayPal wird in der Regel auf eine Kündigung des eBay-Kontos hinauslaufen: PayPal ist schließlich eine Tochterfirma von eBay.
Fazit:
Klagen gegen eBay und PayPal sind auch in Deutschland möglich. Insbesondere die von PayPal verwendeten AGB sind zweifelhaft und dürften einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Gleichwohl wird im Ergebnis allenfalls Schadensersatz geltend zu machen sein, da eBay die Geschäftsverbindung jederzeit wirksam mit 14-tägiger Frist kündigen darf und kein Rechtsanspruch auf eine Wiederzulassung zum Handel besteht. Wer sich als Händler durch eine Kontosperrung in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sieht, sollte sich aber nicht scheuen, konkreten anwaltlichen Rat einzuholen. Denn häufig kann auch auf dem außergerichtlichen Verhandlungsweg eine Lösung herbeigeführt werden.
Andreas
Wir haben unser PayPal Konto vor etwa einem halben Jahr gekündigt, nachdem uns diese Vorfälle bekannt wurden. Es gibt andere Bezahlformen.
Viele Grüße
Andreas
Gunni
Wir hatten das Paypal Problem mit 25000 Euro – von heute auf morgen wurde mit der „Begründung“ es wären „verdachtsmomente“ gegeben unser Konto eingefroren. Und das nach einem Weihnachtsgeschäft mit annähernd 250000 Euro problemlosen Umsatzes ! Ich habe einigen Kunden das Geld erstattet und es mir dann von diesen überweisen lassen – so kam ich an das Geld in knapp 30 Tagen und nicht in 180. Trick 17 eben …. aber Paypal stinksauer und seitdem nicht zur Zusammenarbeit bereit. Wir hatten es damals auch erst damit versucht denen alles zu geben was sie wollten ( Unterlagen ) aber leider war das mehr als unbefriedigend. Nichts kam angeblich an, persönlich ist niemand zu sprechen und sowieso sitzt die Abteilung in Irland …. ohne Worte …. dann kam mir halt die Idee denn erstatten ging noch. Glücklicherweise hatte ich mir auch die richtigen Kunden ausgewählt die keine Probleme machten.
Problem ist nun das wir kein Paypal mehr haben, dadurch keinen Shop eröffnen können und dadurch 20 mal mehr Gebühren bei eBay zahlen als sonst fällig währen. Schon blöd ……. dazu kommt das eBay uns seit 2 Monaten den „TOP Verkäufer“ Status verweigert und das obwohl wir nachweislich alle Anforderungen erfüllen. Auf Anfragen kommen nur bla bla Mails die mit der Frage nicht zu tun haben. Unser Umsatz ist um 80 Prozent eingebrochen. Ich überlege nun ob eine Klage in Frage kommt ……………… oder kann es sein das diese Unternehmen machen könnnen was sie wollen ???
ronald
Hallo
Leider bekommt ebay auch immer wieder in Deutschland recht.
Konto werden gekündigt usw.
Man sollte sich zusammen finden und die Politiker auffordern eine Lösung zu finden, da der Handel im Internet immer größer wird und alle Personen die ein Konto auf dieser Plattform haben möchten und kaufen und verkaufen möchten, auch gesetzlich die Möglichkeit dafür zu geben.
roha
gaston
es gibt auch mal die Möglichkeit darüber nach zu denken das Bundeskartellamt damit zu befassen …denn diese Art der “ Preis und Geschäftsabsprachen “ könnten kartellrechtlich etwas anrüchig sein ..dessweitern besteht ja noch die Möglichkeit seinen “ Schadensersatz “ in den USA gegen die dortige Tochtergesellschaft von ebay+paypal ein zuklagen da dort die Schadensersatzforderungen nicht begrenzt sind …das kann bei beiden Firmen sehr schnell an die Aktiensubstanz und an deren Wert an der US-Börse gehen ….
Thomas
Für eBay sind die Verkäufer einfach nur Dreck! Das ist bekannt. Jetzt werden im Sommer die Gebühren erhöht und die Rabatte für Top Verkäufer um sagenhafte 10 % gekürzt.
SChade das es keinen Konkurrenz dazu gibt. Amazon ist leider zu umständlich und viel zu schwach in Deutschland
LU
Ich wurde vor einigen Monaten wegen einem unbeabsichtigt wiederholten Verstoß komplett aus eBay mit meinem Gewerblichen Konto gekündigt. Die Angelegenheit soll als endgültig betrachtet werden. Zudem wurde auch das Konto meines Bruders blockiert weil ich mich auch hin und wieder schon von seiner IP eingelogt hatte.
Meine Frage: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat diese vor Gericht für sich positiv klären können. eBay ist leider die stärkste Plattform, und die Umsätze natürlich extrem gesunken.
Karl
Ich persönlich bin da vorsichtiger und transferiere immer Paypal Guthaben über 500€ umgehend aufs Girokonto.
Klar verursacht dieses Vorgehen Bankgebühren, man umgeht damit aber die Möglichkeit höhere Geldsummen eingefroheren zu bekommen.
Weiterhin sobald es irgendwelche Einschränkungen am Paypal Konto gibt wird umgehend auf ein anderes ausgewichen.
Frank Steinmetz
Ich warte jetzt schon 200 Tage auf mein Guthaben von14500 Euro. Keine Reaktion. Nichts.
M.
am 27.02.2020 wurde mein Konto von Paypal gesperrt. Geld im Moneypool wurde noch nicht ausgezahlt. Immer vertröstet und aus Warteschleifen in der Hotline geschmissen „Bitte warten Sie kurz ich Frag nach ! “ und raus , das immer wieder . Sie bekommen einen Link zur Auszahlung bis heute nichts . Jetzt kann ich mich gar nicht mehr einloggen.
Chris
Wurde Ihr Problem inzwischen gelöst?