RA Daniel Sebastian mahnt ab: Verschiedene Songs aus “German Top 100 Single Charts”

RA Daniel Sebastian mahnt ab: Verschiedene Songs aus “German Top 100 Single Charts”

0 Comments

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der Darmstädter DigiRights Administration GmbH wieder verstärkt die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung verschiedener Musikwerke ab, an denen seine Mandantin die Verwertungsrechte behauptet.

Heute erreichte mich ein Abmahnschreiben in dem die unerlaubte Verbreitung von vier Werken behauptet wurde, die als Teil eines Chart-Containers öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen:

Dazu schreibt Rechtsanwalt Sebastian:image_thumb[1]

Diese Tonaufnahmen sollen auf dem Sampler “German Top 100 Single Charts” enthalten sein. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine entsprechende Datei  über Bit Torrent angeboten zu haben. Dies sei durch die Firma SKB UG beweissicher dokumentiert worden.

Wie diese Dokumentierung aussieht, verrät RA Sebastian nicht. Belege sind, wie immer, nicht beigefügt.

Rechtsanwalt Sebastian verlangt die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Er stellt sodann folgende Behauptung auf:image_thumb5

Das ist so nicht richtig: Der Abgemahnte muss lediglich darlegen können, weshalb er nicht als Täter haftet und wer stattdessen als Täter in Betracht kommt. Die Rechtsprechung verlangt die substantiierte Darlegung eines sog. “alternativen Geschehensablaufs”. Pauschales Bestreiten reicht also nicht aus – eine Beweispflicht trifft den Abgemahnten dazu aber entgegen der Aussage des abmahnenden Anwaltes nicht. Im Gegenteil: Kann der abgemahnte Anschlussinhaber die Vermutung seiner Täterschaft ausreichend widerlegen, gelten die allgemeinen Beweislastregeln: Dann muss der Abmahner nämlich die Täterschaft des Abgemahnten beweisen.

Die Ausführungen von Rechtsanwalt Sebastian sollen also den Druck auf den Abgemahnten erhöhen, dem sodann der Vorschlag unterbreitet wird, die  Angelegenheit gegen  Zahlung von pauschal 1.250 EUR und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuschließen.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese auf keinen Fall ignorieren – die Erfahrung zeigt, dass abmahnende Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend macht, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt.

Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar.

Auch für solche Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem abmahnenden Anwalt auf.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren.

Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0221 64009611 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung zu erhalten und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de geschickt werden.

Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
RA Daniel Sebastian mahnt ab: Verschiedene Songs aus “German Top 100 Single Charts” was last modified: Juli 7th, 2018 by raschwartmann

About raschwartmann

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

You May Also Like

Antwort hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner