Perfide Betrugsmasche bei eBay-Kleinanzeigen (iPhone-Verkauf)

Perfide Betrugsmasche bei eBay-Kleinanzeigen (iPhone-Verkauf)

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Angebot in ebay-Kleinanzeigen

Mein Mandant, nennen wir ihn A, sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Angebot des B über ein neues iPhone 7 für 780 EUR. Er kontaktiert B unter der angegebenen Mobilnummer via WhatsApp und die beiden einigen sich auf einen Kaufpreis von 750 EUR. B bittet A den Kaufpreis auf das Paypal-Konto seines Bruders C zu überweisen, er werde dann das Iphone an A per Expressversand schicken. Gesagt getan. Nach ein paar Tagen ist das iPhone aber noch nicht da, B reagiert auf keine Nachricht mehr und A bekommt Bedenken. Er eröffnet einen Käuferschutzfall und bekommt von PayPal sein Geld zurück. A ist erleichtert.

Post vom Anwalt

Nun bekommt er Post vom Anwalt des C. Wie er denn dazu komme, sich das Geld rücküberweisen zu lassen, schließlich habe er doch das iPhone von C erhalten. Dieses sei nämlich von C persönlich dem Bruder von A übergeben worden. A solle gefälligst schleunigst den Kaufpreis wieder an C überweisen.

A hat aber gar keinen Bruder und auch kein iPhone erhalten.

Was ist passiert?

C hatte ebenfalls ein Angebot für ein Iphone 7 bei eBay Kleinanzeigen eingestellt. Offenbar hat sich daraufhin B bei C als A ausgegeben, und als dieser (wegen des Kaufvertrages A-B) den Kaufpreis an C gezahlt hatte, das IPhone bei C persönlich als angeblicher Bruder des A abgeholt – und ist damit auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

Nun hat A zwar Glück gehabt, dass er über PayPal sein Geld zurückbekommen hat, aber C ist der Geschädigte: Sein iPhone ist weg und Geld hat er dafür auch nicht bekommen. Von meinem Mandanten A bekommt er auch kein Geld mehr, denn A hat mit C keinen Vertrag abgeschlossen und auch kein iPhone von ihm erhalten.

C bleibt nun nichts anderes übrig, als Strafanzeige gegen B zu stellen, aber die Erfahrung zeigt, dass der bereits wahrscheinlich über alle Berge ist.

Wie kann man sich nun vor solchen Betrügern schützen?

  • Bezahlen Sie Käufer über eBay-Kleinanzeigen nie per Vorkasse
  • Idealerweise erfolgt stets Barzahlung bei Übergabe der Ware.
  • Geben Sie nie Artikel an vermeintliche Vertreter (Familienmitglieder, Freunde) heraus, ohne dies mit ihrem Vertragspartner vorher konkret abzustimmen und sich im Zweifelsfall einen Ausweis vorlegen zu lassen.

Im vorliegenden Fall hat A übrigens von PayPal das an C gezahlte Geld nur deshalb zurück bekommen, weil C ein gebrauchtes iPhone angeboten hatte, A aber für ein neues iPhone gezahlt hatte. Diese Diskrepanz der Artikel genügte PayPal zur Erstattung des Kaufpreises. Hätte C ein identisches neues iPhone angeboten, hätte A sein Geld vermutlich nicht zurück erhalten – und er wäre (statt C) nun der Geschädigte.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Perfide Betrugsmasche bei eBay-Kleinanzeigen (iPhone-Verkauf) was last modified: Februar 19th, 2018 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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