Mahnbescheide für rka: Alle Jahre wieder
0 Commentsrka beantragt für die Koch Media GmbH wiederum Mahnbescheide
Wie schon in den letzten Jahren beantragen die großen, für Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzleien, rechtzeitig vor den Feiertagen im großen Stil gerichtliche Mahnbescheide gegen Abgemahnte. Zu nennen wären hier insbesondere die Anwälte der Hamburger Kanzlei rka. In der Regel geht der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein letztes, außergerichtliches Aufforderungsschreiben voraus. Wird darauf nicht reagiert und keine Zahlung geleistet, beantragt rka beim zuständigen Mahngericht in Wedding einen Mahnbescheid. Darauf muss zwingend reagiert werden.
Forderungen aus 2014
Geltend gemacht werden nunmehr Forderungen aus dem Jahr 2014. Das liegt einzig und allein daran, dass ein Teil dieser Forderungen zum Jahresende zu verjähren droht. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung.
Üblicherweise verlangt die Kanzlei rka für die urheberechtlich unzulässige Nutzung eines Spiels der Koch Media GmbH (z.B. Dead Island, Metro Last Light, Saints Row IV) Schadensersatz von 900 EUR. Hinzukommen Anwaltskosten von 964,60 EUR, so dass sich die Gesamtforderung in der Regel mit 1.884,60 EUR berechnet. Hinzu kommen Zinsen und Verfahrenskosten. Nicht selten ergeben sich somit Forderungen im Bereich von 2.300 bis 2.500 EUR. Viel Geld, das man oft nicht mal eben so herumliegen hat.
Widerspruch
Reagiert der Empfänger des Mahnbescheids darauf nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mit einem Widerspruch, wird rka umgehend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Es droht dann die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Ein Widerspruch hat aber nur aufschiebende Wirkung. Denn rka hat nun die Möglichkeit, den Anspruch aus dem Mahnverfahren in Form einer Klage geltend zu machen – und das macht rka auch regelmäßig. Betroffene erhalten daher in der Regel binnen weniger Wochen nach ihrem Widerspruch eine Klageschrift bzw. Anspruchsbegründung. Darüber wird dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt – und wer sich nicht spätestens dann um anwaltlichen Beistand kümmert, hat sehr schlechte Aussichten.
Es ist daher ratsam, bereits mit Erhalt des Mahnbescheides anwaltlich abklären zu lassen, ob es Erfolgsaussichten für die Verteidigung gegen die Forderungen der Koch Media GmbH gibt. Auf dieser Grundlage können Betroffene dann entscheiden, ob ein gerichtliches Verfahren durchgezogen oder vermieden werden soll. Grundsätzlich besteht stets auch die Möglichkeit, mit den Anwälten von rka einen Vergleich auszuhandeln. Ob das im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, wird nur eine genaue Analyse des Sachverhaltes ergeben können. Entscheidend ist: Wer einen Mahnbescheid erhalten hat, muss reagieren!
Beratung und Vertretung
Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Betroffene außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. In den meisten Fällen wurde entweder eine vergleichsweise Einigung erzielt oder die Forderungen erfolgreich zurückgewiesen.
Wenn Sie einen Mahnbescheid über eine Forderung der Koch Media GmbH erhalten haben, die Sie bestreiten möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich prüfe dann gerne die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung und erläutere Ihnen die bestehenden Möglichkeiten und Kostenrisiken.
Unterlagen (Abmahnungen, Schriftverkehr, Mahnbescheid) können Sie mir per Fax an 0221 80137206 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann.de unverbindlich zukommen lassen. Kosten entstehen erst mit einer Beauftragung.
Bitte beachten Sie unbedingt die nach Zustellung des Mahnbescheid laufende Frist für einen Widerspruch: Dieser muss binnen 14 Tagen eingereicht werden!