Mahnbescheid oder Klage?

Mahnbescheid oder Klage?

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Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Wer eine Forderung gegen einen Schuldner gerichtlich geltend machen möchte, weil außergerichtlich keine Zahlung erfolgt ist, stellt sich zunächst die Frage, ob er direkt ein Klageverfahren einleiten sollte, oder ob er schneller und billiger zum Ziel kommen kann. Er kann nämlich auch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht beantragen. Das ist in der Regel kostengünstig, denn wer einen Mahnbescheid beantragen möchte, benötigt dazu nicht zwingend einen Rechtsanwalt, sondern kann das (sogar) online auch selbst machen. Macht der Vordruck Probleme, finden Sie im Netz auch eine Anleitung, die beim Ausfüllen hilft.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, das es Gläubigern ermöglicht, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Zuständig ist das Mahngericht am Wohnsitz des Antragstellers. Dieses veranlasst auch die Zustellung des Mahnbescheides.

Das dazu benötigte Formular ist in der Regel schnell ausgefüllt. Nach der Zustellung des Mahnbescheides kann der Schuldner binnen zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, weil er die geforderte Zahlung bereits geleistet hat oder sie für nicht begründet erachtet. Legt er nach der Zustellung des Mahnbescheides innerhalb der Frist von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen.

Mahnbescheid

Vollstreckungsbescheid und Einspruch

Diesen erlässt das Gericht. Er stellt einen vollstreckbaren Vollstreckungstitel dar, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Der Vollstreckungsbescheid wird ebenfalls vom Mahngericht zugestellt. Er muss spätestens 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden.

Ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch steht aber einer Vollstreckung nicht entgegen: Ein Vollstreckungsbescheid ist gem. § 700 Abs. 1 ZPO vorläufig vollstreckbar.

Der Gläubiger kann nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die titulierte Forderung beim Schuldner einzutreiben. Er wird dann den Schuldner aufsuchen und ihn auffordern, die Forderung zu begleichen. Ist dies nicht möglich, drohen dem Schuldner Lohn- und Kontopfändung oder die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher „Offenbarungseid“).

Legt der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein oder erhebt er gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch, fordert das Amtsgericht bei dem Antragsteller weitere Gerichtskosten an. Nach deren Einzahlung wird die Akte vom Mahngericht an das zuständige Amtsgericht oder Landgericht abgegeben. Der Rechtsstreit wird dort als normales Gerichtsverfahren weiterbetrieben.

Bis zu einem Streitwert von 5.000,- EUR sind die Amtsgerichte zuständige, darüber hinaus die Landgerichte.

Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens

Führt eine außergerichtliche Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg, kann der Gläubiger schnell ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um an sein Geld zu kommen. Der Schuldner hat dann die Wahl: Zahlen oder Widerspruch einlegen. Macht er beides nicht, kann der Gläubiger schnell einen Vollstreckungstitel erwirken und daraus vollstrecken.

Ist eine Forderung zwischen den Parteien unstreitig und nicht damit zu rechnen, dass der Schuldner Widerspruch erheben wird, wenn er den Mahnbescheid erhalten hat, ist dieser Weg deshalb die richtige Wahl. Letztlich spart auch der Schuldner dadurch Geld, denn die Kosten einer verlorenen Klage sind ungleich höher als die Kosten des Mahnverfahrens.

Das Mahnverfahren sorgt auch für eine Hemmung der Verjährung. Eine Forderung sollte deshalb immer per Mahnbescheid geltend gemacht werden, wenn sie kurz vor der Verjährung steht und keine Zeit für eine Klage ist. Das ist gerade vor einem Jahreswechsel immer aktuell.

Nachteile und Einschränkungen des gerichtlichen Mahnverfahrens

Wenn der Antragsgegner Widerspruch eingelegt oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben hat, gibt es ein streitiges Verfahren mit allen prozessualen Folgen, z.B. eine mündliche Verhandlung.

Damit wären wir auch schon bei dem entscheidenden Nachteil eines Mahnverfahrens:

Ist damit zu rechnen, dass der Schuldner Widerspruch gegen den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch erheben wird, führt der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides also nicht zu einer Zeitersparnis, sondern zu einer unnötigen Verzögerung.

Es empfiehlt sich in diesem Fall direkt eine Klageschrift einzureichen und die Forderung nicht im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen, weil dieses nach Widerspruch des Antragsgegners ohnehin zu einem streitigen gerichtlichen Verfahren über den Anspruch wird.

Ein Mahnbescheid kann auch nicht für Forderungen beantragt werden, die von einer Gegenleistung abhängen.

Beispiele:

  • Kaufpreisforderungen, wenn der gekaufte Artikel noch nicht geliefert wurde
  • Vergütungsansprüche, wenn die Arbeits- bzw. Dienstleistung noch nicht erbracht wurde
  • Erstattungsansprüche, die von einer Gegenleistung abhängen (z.B. Rücksendung der Ware nach Widerruf)

Zulässig ist das Mahnverfahren, wenn die Gegenleistung bereits erbracht wurde (die Kaufsache wurde geliefert, die Dienstleistung erbracht, die Mietsache zurückgeben) oder die Forderung gar nicht erst von einer Gegenleistung abhängig ist:

  • Schadensersatzforderungen
  • Rückforderungen von Darlehensvaluta
  • Mitgliedsbeiträge von Vereinen
Nachtbriefkasten OLG Köln

Wie geht es weiter, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat?

Legt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein oder wird innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch erhoben, kommt es zu einem Klageverfahren über den geltend gemachten Anspruch, wenn der Gläubiger dies beantragt und weitere Gerichtskosten einzahlt.

Der Gläubiger sollte sich also Einleitung des Mahnverfahrens stets fragen: Kann der Mahnbescheid zu einer kurzfristigen Zahlung führen? Oder wird der Schuldner auf den Mahnbescheid hin Widerspruch einlegen?

Ein Widerspruch des Schuldners ist bei streitigen Forderungen in der Regel der Fall. Wenn der Schuldner bislang außergerichtlich die Forderung bestritten hat, wird er nach Erlass eines Mahnbescheids meistens nicht zur Einsicht kommen und dem Mahnbescheid stattdessen widersprechen. Das kostet ihn nur ein Kreuz an der richtigen Stelle und eine Briefmarke.

Ist mit Widerspruch oder Einspruch zu rechnen, sollte auf den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids verzichtet werden. Stattdessen sollte sofort Klage eingereicht werden – wenn die Zeit (Verjährung droht!) dies zulässt.

Sind Sie unsicher, wie Sie eine Forderung möglichst schnell und kostengünstig geltend machen und gerichtlich titulieren lassen können? Dann kontaktieren Sie mich bitte oder rufen mich kostenfrei unter 0800 6124040 an.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Mahnbescheid oder Klage? was last modified: August 12th, 2023 by raschwartmann

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