Wie Sie die Kündigung Ihres Vermieters „überholen“
0 CommentsKann ich selbst noch kündigen, wenn der Vermieter bereits gekündigt hat?
Heute erhielt ich die folgende Anfrage eines Lesers dieses Blogs:
Ich habe auf Ihrer Internetseite Ihre Beiträge zum Thema Eigenbedarfskündigung mit großem Interesse gelesen. Leider konnte ich auch bei Ihnen nicht herausfinden, ob es nach einer Eigenbedarfskündigung noch notwendig ist, selbst zu kündigen, wenn ich vor dem gesetzten Termin ausziehen möchte.
Überholende Kündigung durch Mieter kann schneller sein
Ja, das ist notwendig. Denn durch die Eigenbedarfskündigung wird das Mietverhältnis erst zu dem Kündigungstermin des Vermieters beendet. Diese Kündigungsfrist hat der Vermieter einzuhalten und solange besteht auch das Mietverhältnis für beide Vertragsparteien mit allen Rechten und Pflichten. Möchte der Mieter vorher ausziehen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wird der Vermieter oft bereit sein, den Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn er die Wohnung selbst so bald wie möglich selbst nutzen möchte.
Möchte der Vermieter aber z.B. von einer Mietwohnung in sein Eigentum ziehen, muss er oft selbst eine Kündigungsfrist einhalten und wird dann kein Interesse daran haben, seinen Mieter vorzeitig zu verlieren. In Fällen einer längeren Kündigungsfrist kann der Mieter aber jederzeit selbst mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung des Mieters überholt dann quasi die Kündigung des Vermieters.
Ein Beispiel:
Der Vermieter kündigt am 01.01.2022 ein seit zehn Jahren bestehendes Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 30.09.2022. Er muss nämlich wegen der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten. Der Mieter begibt sich also auf Wohnungssuche und findet schon nach kurzer Zeit zum 01.06.2022 eine neue Wohnung. Dann darf er selbst das Mietverhältnis zum Ablauf des 31.05.2022 kündigen. Er muss nur die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten – die Kündigung des Mieters muss also bis zum 03.03.2022 beim Vermieter sein. Diese Kündigung überholt dann die Kündigung des Vermieters und der Mieter ist nicht gezwungen, die Kündigung des Vermieters zum 30.09.2022 abzuwarten und bis dahin Miete zu zahlen.
Diese Möglichkeit besteht aber natürlich nur, wenn der Vermieter eine Kündigungsfrist von sechs oder neun Monaten einhalten muss. Dann kann der Mieter diese Frist jederzeit durch eine eigene Kündigung mit der Frist von drei Monaten abkürzen.
Beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters hingegen nur drei Monate, kann der Mieter diese Frist nur abkürzen, wenn ihn ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung berechtigt – oder wenn er sich mit dem Vermieter auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung verständigen kann.