eBay: Gratis-Lieferung oder kostenlose Abholung

eBay: Gratis-Lieferung oder kostenlose Abholung

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eBay-Verkauf eines Traktors

Mein Mandant bot auf ebay.de einen gebrauchten Traktor zum Verkauf an. Da man einen Traktor nicht ohne großen Aufwand und weitere Kosten verschickt, bot er keinen Versand an, sondern in der Anzeige nur „kostenlose Abholung“.

Kostenlose Abholung

Der Traktor wurde in der Folge für ca. 3000,- EUR verkauft. Zur Überraschung meines Mandanten fragte der Käufer an, wann denn die Gratis-Lieferung erfolge. Auf den Hinweis, dass eine solche nicht vereinbart worden sei, legte der Käufer einen Screenshot vor, aus dem gerade dies ersichtlich sei.

Gratis Lieferung

 

Der eBay-Verkäufer konnte sich das nicht erklären, denn schließlich hatte er keine „Gratis Lieferung“ angeboten. Außerdem sei auch aus diesem Screenshot ersichtlich, dass kein Versand, sondern nur Abholung angeboten werde. Die Angabe „Gratis Lieferung“ müssen von eBay ohne sein Zutun veranlasst worden sein. Er habe keine Lieferung, erst recht nicht gratis, angeboten und beharre auf der Abholung vor Ort.

Der Käufer weigerte sich, den Kaufpreis zu zahlen und den Traktor abzuholen – also landete der Kaufvertrag vor Gericht. Der Verkäufer klagte durch mich vor dem zuständigen Amtsgericht im schönen Linz am Rhein Zahlung und Abnahme ein.

Dissens über Lieferung der Ware

In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wies der Richter darauf hin, dass der vom Käufer vorgelegte Screenshot missverständlich sei. Er könne sich dann aber nicht die für ihn günstigere Variante aussuchen, denn nach den widerstreitenden Vorträgen läge offensichtlich ein Dissens vor und es gelte die gesetzliche Regelung. In diesem Fall wäre der Kaufvertrag aber am Ort des Schuldners zu erfüllen, § 269 BGB.  Die Übereignung der Ware könne also nur am Wohnort des Verkäufers verlangt werden. Der Verkäufer müsse den Traktor also nicht versenden. Eine Gratis-Lieferung sei also vom Verkäufer nicht geschuldet, somit könne der Käufer auch nicht die Zug-um-Zug geschuldete Zahlung des Kaufpreises verweigern. Mit dieser Begründung hab das Gericht der Klage statt.

ebay-Verkäufer aufgepasst!

Wer bei eBay oder eBay Kleinanzeigen einen Artikel anbietet, sollte beim Erstellen einer Anzeige aufpassen und genaue Details zum Versand angeben. Stellen Sie sicher, dass kein Versand erfolgt, wenn nur eine Abholung angeboten werden soll. Dazu sollten Sie einen Hinweis in den Details zum Versand angeben und auch in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen, dass der angebotene Artikel nur abgeholt werden kann.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
eBay: Gratis-Lieferung oder kostenlose Abholung was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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