Konsequenzen
1 CommentKein Auszug nach Kündigung
Mich erreichte heute folgende Anfrage:
Ich habe meine Wohnung als Mieter zum 31.03 gekündigt, ich habe die Bestätigung vom Vermieter erhalten. Mein Vermieter hat auch einen neuen Nachmieter gefunden und dieser hat den Mietvertrag schon unterschrieben. Ich will aber nun mindestens bis Ende des Jahres in der Wohnung bleiben, die Miete weiter bezahlen und meinen Vertrag bestehen lassen. Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen?
Konsequenzen unterlassener Räumung
Mit sehr teuren Konsequenzen. Denn das Mietverhältnis mit dem Fragesteller endet aufgrund ausgesprochener Mieterkündigung zum 31.03.2017. Ab dem 01.04.2017 hat der Fragesteller kein Recht mehr zum Besitz an der Mietsache und ist zur Räumung und Herausgabe verpflichtet. Schließlich wird ja der Nachmieter schon mit gepackten Koffern und Umzugskartons vor der Tür stehen. Zieht der Mieter also trotz Kündigung nicht aus, kann der Vermieter dem Nachmieter nicht den Besitz an der Wohnung verschaffen. Dann sieht sich der Vermieter schnell Schadensersatzforderungen des Nachmieters ausgesetzt, die er dann natürlich an seinen ehemaligen Mieter, der nicht ausziehen will, weitergeben darf. Zudem wird er spätestens am 01.04.2017 Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die Kaltmiete im geschilderten Fall beträgt 1.400 EUR, also beläuft sich der Streitwert für das Räumungsklageverfahren auf 16.800 EUR. Dadurch entstehen Kosten für den Rechtsstreit in deutlich vierstelliger Höhe, die letztlich der Verlierer zu zahlen hat. Und da der Mieter, der immerhin selbst gekündigt hat, nichts gegen den Räumungsanspruch wird vorbringen können, kann er diese Kosten direkt in seine Kalkulation einbeziehen.
Rechtliche Möglichkeiten
Kündigt der Mieter sein Mietverhältnis und will er die Wohnung dann doch noch länger halten und nicht ausziehen, kann er das nur mit Zustimmung des Vermieters. Denn eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die wirksam wird, sobald sie dem Vermieter zugeht. Sie kann auch nicht zurückgenommen werden. Es steht natürlich Vermieter und Mieter frei, eine Kündigung als nichtexistent zu betrachten und sie gemeinsam im offenen Kaminfeuer zu verbrennen. Dazu werden aber die wenigsten Vermieter bereit sein, wenn sie bereits einen Nachmieter gefunden haben. Deshalb: Kündigen Sie Ihren Mietvertrag nur dann, wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie zum Beendigungstermin auch ausziehen können. In der Regel sollte eine Kündigung erst erklärt werden, wenn eine neue Wohnung gefunden und der neue Mietvertrag idealerweise schon abgeschlossen wurde. So vermeiden Sie Zeitdruck und etwaige Verhandlungen mit dem Vermieter.
Vivien
Ok. Die infos sind ja soweit schon gut. Aber was machen wir wenn der Mieter verschwunden ist, uns eine fristlose Kündigung hat zu kommen lassen (abs von hier), aber seit dem nicht mehr auftaucht? In 4 Tagen läuft die Frist ab. Bis dahin muss der raus sein. Räumt aber die Wohnung nicht. Wir haben keine Ahnung wo der sich aufhält, können keinen Kontakt aufnehmen, weder postalisch noch telefonisch (WhatsApp usw), nichts. Email nicht bekannt. Sollte bis zum 31.8. die Wohnung nicht geräumt sein, was können wir dann tun?
Lg und danke schon mal