Keine Entbindung ohne schriftliche Vollmacht

Keine Entbindung ohne schriftliche Vollmacht

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Gestern abend wurde ich um 18 Uhr von einem Kollegen beauftragt, in einer Bußgeldsache einen Termin vor dem Amtsgericht Mettmann in Untervollmacht wahrzunehmen. Eine Untervollmacht war beigefügt, ebenso ein Antrag auf Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen.

Die Voraussetzungen dafür lagen vor: Der Mandant erklärte über den Hauptbevollmächtigten, “daß er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde, und seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist.” Seine Fahrereigenschaft hatte er nämlich bereits eingeräumt.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln

Die Richterin konnte dem Entbindungsantrag leider trotzdem nicht nachkommen. Denn was fehlte ihr dazu? Eine auf den Hauptbevollmächtigten ausgestellte Vollmacht.

2017-07-11 13.53.46

Denn § 73 Abs. 3 OWiG bestimmt: “Hat das Gericht den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden, so kann er sich durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger vertreten lassen.” Und ich konnte nur eine schriftliche Untervollmacht vorlegen, aber keine dem Hauptbevollmächtigten erteilte Vollmacht. Die hatte dieser bislang auch nicht zur Gerichtsakte gereicht.

Bevor nun das Gericht den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid verwerfen konnte, habe ich also im Büro des Hauptbevollmächtigten angerufen und umgehend die ihm erteilte schriftliche Vollmacht aufs Fax legen lassen. 3 Minuten später war die Vollmacht da. In einem größeren Gericht hätte der Richter vielleicht nicht so viel Geduld gehabt – zumal z.B. im Amtsgericht Köln m.W. die Faxgeräte unten im Keller stehen und es zu lange gedauert hätte, das Fax zum Gerichtssaal zu holen oder bringen zu lassen.

Auch wenn also die Vollmachtvorlage generell nicht erforderlich ist und es gute Gründe gibt, sie zu verweigern: Möchte der Betroffene der Hauptverhandlung fern bleiben, ist eine schriftliche Vollmacht zwingend erforderlich.

Geholfen hat das Fax dann letztlich nicht: Der Betroffene wurde entsprechend dem Bußgeldbescheid verurteilt.

Keine Entbindung ohne schriftliche Vollmacht was last modified: Februar 23rd, 2018 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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