Erstattung der Anwaltskosten bei Unfallschadensregulierung

Erstattung der Anwaltskosten bei Unfallschadensregulierung

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Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat in der Regel die dem geschädigten entstandenen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Unfallschadensregulierung zu erstatten. Dies hat nun auch das Amtsgericht Bielefeld entschieden (Urteil vom 03.05.2017 – 411 C 37/17).

Das Gericht führt dazu in den Entscheidungsgründen aus:

Erstattungsanspruch bei Alleinverschulden des Unfallgegners

Ein rechtsunkundiger Geschädigter weiß in der Regel nicht, welche Ansprüche ihm gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers zustehen. Er darf daher einen Anwalt zu Rate ziehen und mit der Geltendmachung der ihm aus dem Unfallereignis zustehenden Ansprüche beauftragen, ohne Sorge haben zu müssen, auf den Kosten für den Anwalt sitzen zu bleiben. Natürlich gilt dies nur für den Fall des Alleinverschuldens des Unfallgegners. Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden, hat er selbstverständlich auch seinen Schaden zum Teil selbst zu tragen – und dazu gehören dann auch anteilige Anwaltskosten.

Unfallgeschädigte sollten also nicht den Weg zum Anwalt scheuen.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Erstattung der Anwaltskosten bei Unfallschadensregulierung was last modified: September 20th, 2017 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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