eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung

eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung

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Verkäufern auf eBay ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln zu empfehlen, künftig die Kaufpreiszahlung per Vorkasse ausdrücklich zu vereinbaren. Denn dann müssen sie im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises keine Zug-um-Zug-Verurteilung beantragen. Das Gericht entschied wie folgt:

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Kann der Verkäufer also nach dieser Rechtsprechung bei entsprechender Vereinbarung Vorkasse verlangen, vereinfacht dies die Zwangsvollstreckung natürlich ungemein: Die Gegenleistung muss nicht Zug-um-Zug angeboten werden, sondern erst nach Zahlung des Kaufpreises.

Aus Käufersicht bedeutet diese Entscheidung natürlich, dass die Übergabe der Kaufsache auch erst nach Zahlung des Kaufpreises eingeklagt werden kann, sofern Vorkasse geschuldet ist. Andernfalls scheitert eine Klage an einem (noch) nicht fälligen Übergabeanspruch.

AG Köln, Urteil vom 25.11.2013 – 114 C 113/13

eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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1 comments on “eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung

  1. 5. November 2014 at 13:19

    Wieso „künftig“? Verstand sich das nicht schon immer von selbst?

    Reply

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