eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung
1 CommentVerkäufern auf eBay ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln zu empfehlen, künftig die Kaufpreiszahlung per Vorkasse ausdrücklich zu vereinbaren. Denn dann müssen sie im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises keine Zug-um-Zug-Verurteilung beantragen. Das Gericht entschied wie folgt:
Kann der Verkäufer also nach dieser Rechtsprechung bei entsprechender Vereinbarung Vorkasse verlangen, vereinfacht dies die Zwangsvollstreckung natürlich ungemein: Die Gegenleistung muss nicht Zug-um-Zug angeboten werden, sondern erst nach Zahlung des Kaufpreises.
Aus Käufersicht bedeutet diese Entscheidung natürlich, dass die Übergabe der Kaufsache auch erst nach Zahlung des Kaufpreises eingeklagt werden kann, sofern Vorkasse geschuldet ist. Andernfalls scheitert eine Klage an einem (noch) nicht fälligen Übergabeanspruch.
AG Köln, Urteil vom 25.11.2013 – 114 C 113/13
Jens
Wieso „künftig“? Verstand sich das nicht schon immer von selbst?