Die erste Beratung beim Anwalt ist immer umsonst

Die erste Beratung beim Anwalt ist immer umsonst

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„Die erste Beratung beim Anwalt ist doch immer umsonst.“

Diesen Satz höre und lese ich mittlerweile sehr häufig. Er beruht offenbar auf einem weit verbreiteten Missverständnis. „Umsonst“ kann eine Beratung natürlich sein, wenn der Mandant dem anwaltlichen Rat nicht folgt und es besser weiß. Dann hat sich der Anwalt möglicherweise „umsonst“ bemüht. Aber sicherlich nicht kostenlos. Denn selbstverständlich hat eine anwaltliche Beratung ihren Preis. Niemand würde auf die Idee kommen, beim Bäcker davon auszugehen, dass das erste Brötchen „umsonst ist“. Oder beim Friseur einen kostenlosen ersten Haarschnitt einzufordern. Oder dem Köbes weismachen zu wollen, dass das erste Kölsch doch sicher „aufs Haus“ geht. Warum setzt man dann dergleichen beim Anwalt voraus?

Woher stammt diese Idee?

In einer Facebook-Gruppe stieß ich auf folgende Erklärung: „Die Idee stammt daher, dass einige Rechtschutzversicherungen die erste Beratung übernehmen .“

Das bedeutet dann aber nichts anderes, als dass diese Rechtsschutzversicherungen eine erste Beratung voll bezahlen und den Versicherungsnehmer nicht auf seinen oft vereinbarten Eigenanteil verweisen. Dann bekommt der Anwalt also sein Geld von der Versicherung des Mandanten. Gratis ist die Beratung damit natürlich nicht – die Rechtsschutzversicherung tritt lediglich für den Mandanten ein.

Wissen ist Kapital – und Haftung teuer

Ein Anwalt verdient sein Geld damit, indem er sein teuer erworbenes Wissen anwendet. Sei es in Form einer Beratung, sei es im Rahmen einer Interessenvertretung. Warum sollte er dieses Kapital verschenken? Ja, es gibt Anwälte, die einen Rechtsrat erteilen, ohne dafür eine Rechnung zu schreiben. Das ist dann vom Einzelfall abhängig, vom Umfang der Rechtsfrage – und natürlich auch von dem damit verbundenen Haftungsrisiko. Anwälte haften nämlich für eine erteilte Auskunft. Sie ist verbindlich und der Fragesteller muss sich darauf verlassen können.

Ist eine Antwort falsch, kann dies für den Mandanten einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Dann haftet der Anwalt und für solche Regresse hat er eine Berufshaftpflichtversicherung. Die es übrigens auch nicht für einen Appel und ein Ei gibt.

Wenn Sie also das nächste Mal einen Anwalt aufsuchen, weil Sie eine Beratung benötigen, verstehen Sie nun sicherlich, weshalb diese Beratung zwar „umsonst“ sein kann – aber nicht kostenlos.

Erstberatung: Einfach fragen!

Übrigens: Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers sind gesetzlich auf 190,- EUR + Mehrwertsteuer (und ggf. Auslagen) beschränkt. Kommt es zu einer Mandatierung, die eine Vertretung nach außen hin zum Inhalt hat – schreibt der Anwalt also dem Gegner einen Brief – werden die Kosten der Beratung vollständig auf die weiter anfallenden Kosten angerechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Wenn Sie wissen möchten, was Sie eine Erstberatung in Ihrem Fall konkret kostet, fragen Sie mich doch bitte einfach vorher danach. Ich erläutere Ihnen die Kosten vor einer Beratung gerne – und Sie können dann entscheiden, ob Ihnen meine Beratung diesen Preis wert ist.

 

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Die erste Beratung beim Anwalt ist immer umsonst was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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17 comments on “Die erste Beratung beim Anwalt ist immer umsonst

  1. 3. September 2020 at 15:59

    „Niemand würde auf die Idee kommen, beim Bäcker davon auszugehen, dass das erste Brötchen “umsonst ist”. Oder beim Friseur einen kostenlosen ersten Haarschnitt einzufordern. Oder dem Köbes weismachen zu wollen, dass das erste Kölsch doch sicher “aufs Haus” geht.“
    Entschuldigung, aber was für schwachsinnige Vergleiche!
    Ich halte dagegen: Wenn ich in ein Schuhgeschäft gehe und mich eine halbe Stunde lang von einer Verkäuferin beraten und mir ein Paar Schuhe nach dem anderen zeigen lasse, dann ist diese Beratung selbstverständlich kostenlos. Und die Arme muss dann anschließend alle Schuhe wieder wegräumen.
    Und wenn ich zum Handwerker gehe, dann kann ich mir einen sogenannten Kostenvoranschlag geben lassen und bezahle dafür nichts.
    Aber ihr armen Anwälte wollt für jeden Pfurz Geld haben. 190 Euro plus Mwst. sind für mich leider zu viel!

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    • 3. September 2020 at 16:36

      Ein Anwalt verkauft aber keine Schuhe, sondern erbringt seine Leistung mit der Beratung. Davon lebt er. Also macht er das nicht für lau.

      Reply
      • 27. November 2020 at 10:51

        Die Vergleiche hinken meiner Meinung nach auch.
        Und wenn der Anwalt keine Brötchen verkauft, sollte auch der Vergleich nicht kommen. Dann muss halt ein anderes Beispiel her halten.
        Zb ich möchte Geld anlegen. Dann werde ich auch beraten und bezahle nichts dafür, sondern die Bank macht dann mit meinem Geld den Gewinn.
        Und wenn jemand zum Finanzamt geht und eine Frage hat (keine steuerliche Beratung, aber fachliche Fragen) bezahlt man auch nichts dafür.

        Und wenn ich einen Anwalt fragen würde „kann man in diesem Fall was machen“ und höre erstmal nur „ja, dass ist rechtlich gedeckt“ oder „nein, hier kann ich nichts tun“ – das sollte keine 220 Euro sein sondern reichen auch 50 Euro. Wenn ich dann sage – ok, dann machen sie was, dann bin ich auch bereit zu zahlen.
        Denn den Sachverhalt zu erzählen, zuhören und kurz „ja“ oder „nein“ sagen… Den Stundenlohn hätte ich auch gern. Und jedes Wissen ist teuer erworben und geht dem Kunden nichts an. Es war ja meine Wahl, diesen oder jenen Beruf zu wählen.

        Reply
        • 28. November 2020 at 11:08

          Immmerhin erkennen Sie ja an, dass ich auch für eine kurze Beratung Anspruch auf eine Vergütung habe. Für ein „da kann man nichts machen“ berechne ich aber keine 220,- EUR und auch noch nicht einmal die angeboteten 50,- EUR. Die Vergütung muss ja immer auch angemessen sein. Wenn Sie sich aber für eine Erstberatung an mich wenden, weil sie z.B. wissen möchten, welche Chancen Sie haben, den Kaufpreis von 5.000,- EUR für Ihren alten PKW, den Sie auf eBay verkauft haben, einzuklagen und ich Sie dann ausführlich über Chancen und Risiken (Anfechtung? Widerruf? Rücktritt? Insolvenz?) berate, möchte ich dafür auch fair behahlt werden. Die Beratung ist dann schließlich meine Leistung. Mein Wissen ist mein Kapital. Wer das nicht einsehen möchte, kann ja selbst Jura studieren.

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    • 11. November 2020 at 15:30

      Da gebe ich dir vollkommen Recht. Als ich das gerade gelesen habe, wollte ich auch schon meinen Senf dazu steuern. Ich bin Fotograf und ich Lebe auch von Beratungsgesprächen, berechne dennoch nichts dafür. Die eigentliche Leistung komm erst nach der Beratung. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder 190 € für eine Beratung nehmen würde. Egal ob Anwalt oder der Bäcker. Einfach nur lächerlich!!

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      • 11. November 2020 at 15:56

        Also Fotograf stellen Sie die vereinbarte Leistung in Rechnung, wahrscheinlich also die Gestaltung und Anfertigung von Fotos. Wenn ich Ihnen aber eine rechtliche Beratung gebe, IST das bereits eine abzurechnende Leistung. Ich hafte dafür schließlich auch. Stellen Sie sich vor, Sie suchen mich mit einem rechtlichen Problem auf. Ich berate Sie eine halbe Stunde lang und helfe Ihnen damit dabei, sehr viel Geld zu sparen. Nun ist mein Rat falsch, Sie werden verklagt und müssen – weil ich Sie falsch beraten habe – 10.000,- EUR an Herrn Welbers zahlen. Das hätten Sie vermeiden können, wenn ich Sie richtig beraten hätte. Und ich sage: „Hey, ich habe doch nichts dafür berechnet. Wieso sollte ich dafür haften?“ – Dann entgegen Sie völlig zu Recht: „Warum hab ich Sie dann überhaupt im Rat gebeten?“

        Sie fragen mich um Rat, weil ich als Anwalt ausgebildet und als Fachanwalt fortgebildet bin. Mein Werkzeug ist keine Kamera, ich verkaufe auch keine Schuhe, sondern ich lebe von meinem Wissen. DAS verkaufe ich Ihnen. Und wenn Ihnen das kein Geld wert ist, kann ich Ihnen leider auch nicht helfen. Kaufen Sie sich den Palandt, den Schmidt-Futterer oder den Fischer in der neusten Auflage, investieren viel Zeit in Recherche und beantworten Sie sich Ihre Fragen doch einfach selbst. Viel Erfolg!

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        • 11. November 2021 at 1:47

          Diese Argumentation hinkt auch. Also wenn ein Anwalt meine Sache annimmt -würde er je sagen, ich nehme es an, aber wir werden verlieren?-, und dann vorm Gericht verliert, kann ich die Gebühren zurück fordern und sogar Schadenersatz verlangen? Wenn er so gut Jura studiert hat, muss ja einschätzen können, ob die Sache zu gewinnen ist., oder nicht! Wenn ich mein Auto zur Reparatur in die Werkstatt schaffe, kann der Mechaniker mir eine Rechnung stellen, wenn mir dann mitteilt, dass der Wagen nicht zu reparieren sei? Ärzte und Krankenkassen lehnen ja sinnlose Operationen/Behandlungen auch ab, wenn dem Patienten nicht zu helfen ist und verlangen dafür keine Zahlung! Und der Arzt studiert genauso lange wie der Anwalt! Nur Anwälte dürfen für Nichts Honorar verlangen, weil die in der Gesellschaft/Politik/Gesetzgebung am längeren Hebel sind…

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          • 11. November 2021 at 8:07

            Wenn ich Ihnen von einer Klage abrate, werden Sie mich damit wahrscheinlich auch nicht beauftragen. Möchten Sie trotzdem klagen, stelle ich Ihnen die Klage natürlich auch in Rechnung, wenn Sie verlieren.

            Im Übrigen stellen Anwälte selbstverständlich auch eine reine Beratung in Rechnung. Sie haften schließlich auch dafür und erbringen mit der Beratung eine kostenpflichtige Leistung, auf die Sie sich zurecht verlassen dürfen.

    • 19. Juli 2022 at 21:30

      Nach mehreren Erfahrungen mit Erstberatung, kann ich behaupten, dass ein Anwalt nie eine Beratung bei der Erstberatung vornimmt und somit es kein Geld wert ist.

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  2. 2. Dezember 2020 at 22:46

    Ich frage mich tatsächlich ob Sie mit Ihrem Beitrag provozieren möchten oder diesen ernst meinen.
    Sie als Rechtsanwalt bewegen sich zumindest im deutschen System in der reinen Planwirtschaft. Es ist unerheblich welche Qualität Sie für ihre Arbeit liefern. Ihren Verdienst haben Sie sogar bei der Erstberatung sicher. Der Bäcker hingegen muss zuerst etwas leisten. Sollte die Qualität seiner Ware nicht stimmen, kann der Kunde die Ware reklamieren. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Wenn Sie ihren Mandanten falsch beraten so muss dieser zuerst einen Schaden nachweisen, damit ihre Haftpflichtversicherung überhaupt einspringt. Und was glauben Sie wie viele Bürger (nein nicht Rechtsanwälte) Lust haben sich mit einem Anwalt zu prozessieren.
    Ich würde Ihnen für die Zukunft folgendes Vorgehen vorschlagen. Sie beraten Ihren Mandanten und erklären ihm das rechtliche. Sie sagen ihm eindeutig wie die Rechtslage ist und wie die einzelnen Punkte des Mandanten zu bewerten sind. Legt der Richter das Recht anders aus ist es kein Problem. Sie übernehmen einfach jegliche Kosten Ihres Mandanten, der Gegenseite sowie die Gerichtskosten für die verlorenen Fälle. Immerhin haben Sie ihn ja Falsch beraten. Aber ich vergaß. Das dürfen Sie ja gar nicht.

    Es wäre endlich an der Zeit das Rechtssystem zu reformieren. Die Bezahlung nach RVG gehört abgeschafft! Zudem wäre die Beratung und Vertretung zumindest vor Amtsgerichten nicht nur Rechtsanwälten vorbehalten sondern ein einfacher Ausbildungsberuf. Nur ob es dann bei vielen Rechtsanwälten noch für die Brötchen vom Bäcker reichen würde oder diese sich mit Brötchen vom Discounter abfinden müssten steht auf einem anderen Stern,

    Reply
  3. 4. Mai 2021 at 22:20

    In diesem Land ist es mehr als paradox, dass bestimmte Leistungen als selbstverständliche Gratisleistungen eingefordert werden. Beispiel Reisebüros: Jeden Tag bekommen Reisebüros unaufgefordert Aufträge, um zu recherchieren. Stundenlang recherchieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer passenden Unterkunft (kostenlos). Wenn dann etwas gefunden wurde, befinden sich plötzlich 50 m entfernt Nachbarn. Eine Horrorvision. Wenn ich aber meinen Prozess vor Gericht verliere, muss ich trotzdem zahlen! Und die Erstberatung auch. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Reisebüros verfügen über „Wissen“ und Expertise.

    Reply
  4. 2. August 2021 at 10:59

    Ich habe eben etwas gegoogelt und bin interessanter Weise auf diesen Artikel gestoßen.
    Wie können manche Menschen derart Rechtsanwälte angreifen?
    Leider bringt niemand mehr Verständnis dafür, dass wir ›Selbstständigen‹ unseren Lebensunterhalt und viele laufenden Kosten begleichen, und nicht nur einfach grob decken müssen. Schuld daran ist, dass viele sich ›BILLIG‹ anbieten (gratis), um Mandanten anzuwerben. Jedoch im Nachhinein die Berechnung stattfindet. Ebenso, wie dass eine detaillierte Auskunft eben ›Wissen‹ und nicht Halbwissen bedeutet.
    Zudem kommt, dass in der heutigen Zeit alles ›billig, schnell und kostenlos‹ sein muss. Aber hey, wer eben dies braucht, der weiß:
    a) nicht zu schätzen (niemand von euch anderen eine kostenlose Beratung geben, damit dieser dann seinen Weg gehen kann)
    b) erst denken, dann posaunen! Was nichts kostet, taugt nichts!
    c) Die Zeit für einen kostenfreien Mandanten verursacht die Absage von bis zu 3 neuen Mandanten.

    Und wenn die Beispiele nicht zusagen, stellt euch vor, dass ihr Rechtsanwalt sein würdet, der Mieträume, Angestellte hat, der sich die Zeit nimmt, anderen Mandanten ablehnen muss und im Anschluss, dieser Mandant eigenständig oder zu einem anderen Anwalt geht. Das würdet ihr auch nicht toll finden!

    Wenn ich für meine Beratung keine angemessene Gebühren verlange, so arbeite ich für 0 Euro- auf Basis der Hoffnung- während meine Unkosten von monatlich 8500 Euro weiterlaufen. Passt nicht, oder?

    Respektvoller Umgang, Akzeptanz und sachliche Kommunikation sind fehl in der heutigen Zeit. Hauptsache, zu allem seinen Senf abgeben.

    Wer meint sich kostenlos anbieten zu können, der unterstützt das, wogegen andere Menschen sich erfolgreich wehren, und muss sich nachher nicht wundern, dass er niemals voran kommt, wie die Insolvenz anstrebt.

    »Die Welt ist ein Komsundschungel, deren Wissen nur noch ausgenutzt und mit Füßen getreten wird!«

    In diesem Sinne, einen erfolgreichen Tag!

    Reply
  5. 11. November 2021 at 1:56

    Und noch eins… Mich hat ein Anwalt „beraten“ und 2500€ „Anzahlung“ für 2 Briefe an dem Gegner und den zu erwartenden Prozess kassiert. Dann noch mehr Geld verlangt, die ich nicht mehr zahlen wollte -Streitwert war ca. 600€ für eine Pfuschreparatur am Auto-, also tat er nichts mehr und das Geld auch nicht zurück gezahlt. Mehrere andere Anwälte habe ich angefragt, keiner wollte den verklagen, 2500€ sind also weg….

    Reply
  6. 31. Januar 2022 at 17:00

    Guten Tag,
    ich bin selbstständiger Handwerker. Wenn Kunden zu mir kommen mit dem Wunsch eine Klimaanlage zu haben erstelle ich ein Angebot.
    Sie werden es als Kunde genau so halten. Sie werden sich einen Handwerker kommen lassen (je nach Bauumfang auch mehrere) um ihre Wünsche zu besprechen. Der Handwerker (oder mehrere) erstellen dann ihr Angebot. Nur einer wird am Ende den Auftrag erhalten, die anderen gehen völlig leer aus. Sie haben vollständig umsonst gearbeitet!
    Dieses (diese) Angebot (e) sind kostenlos, kein Kunde hat mich je dafür bezahlt.
    In den Terminen zur Besprechung mit dem Kunden erarbeitet der Handwerker einen Plan wie das Werk in die Tat gesetzt werden kann. Das bespricht er natürlich mit dem Kunden, es soll ja alles sein wie der Kunde es wünscht. Dabei gebe ich aber zwangsläufig mein Wissen preis. Ohne bezahlt zu werden!
    Im folgenden Angebot kalkuliere ich Preise für Waren und Arbeitslohn. Das nimmt geraume Zeit in Anspruch, die der Kunde nicht bezahlt. Noch mal… noch NIE hat ein Kunde für ein Angebot gezahlt.
    Diese Angebote müssen laut deutschem Recht so detailliert sein, daß der Kunde nun nicht nur über die grobe Ausführung informiert ist, er weis auch GENAU! was für Geräte und Werkstoffe Verwendung finden.
    Das alles ist mein Wissen. Ich habe mir Gedanken gemacht wie der Wunsch des Kunden erfüllt werden kann, habe die Montagearbeiten geplant, mit meinen Händlern Preise verhandelt. Ich hafte voll für den Erfolg meiner Planung und habe das Risiko mich ev. verkalkuliert zu haben. In dem Fall könnte ich dann Bekanntschaft mit dem Anwalt der Gegenseite haben.

    Und jetzt erklären Sie mir bitte warum Sie unbedingt die Erstberatung bezahlt haben wollen, der Handwerker der ein Angebot für Sie ausarbeitet aber leer ausgeht.

    Reply
    • 31. Januar 2022 at 17:04

      Als Anwalt erbringe ich mit der Erstberatung eine zu vergütende Leistung. Einen Anwalt bezahle ich für einen Rechtsrat. Dafür hat er eine jahrelange Ausbildung absolviert und muss sich regelmäßig fortbilden. Einen Handwerker bezahle ich für eine Werkleistung. Damit wird er beauftragt und seine Vorarbeiten kalkuliert er in seine Preise mit ein. Das ist der Unterschied.

      Reply
  7. 1. Februar 2022 at 7:33

    …wenn Sie sich von mehreren Handwerkern ein Angebot ausarbeiten lassen, weil Sie vielleicht ein größeres Projekt planen, wird nur einer den Auftrag bekommen.
    Die anderen gehen leer aus, sie können ihre Kosten nicht auf den Werklohn aufschlagen da sie keinen erzielen.
    Und wenn Sie jetzt vielleicht argumentieren, jeder Handwerker kalkuliert die vergeblichen Angebote in seinen allgemeinen Stundensatz ein ist das zwar richtig. Es ist aber nicht gerecht, weil dann werden diese Kosten auf all die Kunden umgelegt die einen Auftrag erteilen. Das ist ungerecht weil sie nicht Verursacher dieser Kosten sind!

    Im Übrigen: jeder selbstständige Handwerker hat auch eine jahrelange Ausbildung absolviert. Auch regelmäßige Fortbildungen sind im Handwerk absolut üblich.
    Des Weiteren: Ihr Studium hat der Staat bezahlt. Meine Lehre natürlich auch. Aber die Meisterausbildung zahlt man selbst.

    Reply
  8. 17. Mai 2022 at 22:38

    Sehr geehrter Herr Schwartmann, wenn ich Ihre Kommentare lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich bin Handwerksmeister und musste für meinen Titel viel Zeit und Geld investieren. Ich muss mich regelmäßig fortbilden und muss die Verantwortung für meine Mitarbeiter tragen. Ich hafte für die von mir erbrachte Arbeit und für die Arbeit meiner Gesellen. Entsteht einem Kunden durch falsche Beratung oder Unachtsamkeit ein Schaden, so bin ich schadenersatzpflichtig. Mein Stundenlohn ist im Vergleich zu Ihrem Honorar lächerlich gering. Meine Kostenvoranschläge sind selbstverständlich kostenlos und verbindlich!

    Wenn sie einen Mandanten vertreten, ist Ihnen ihr anwaltliches Honorar sicher. Egal ob Sie gut oder schlecht beraten, egal ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren, für Sie macht dies keinen finanziellen Unterschied denn Ihr Honorar bemisst sich nach dem Streitwert!

    Bei Kleinstbeträgen raten Anwälte meist von einem Prozess ab, denn da gibt es icht viel zu verdiehnen. Je höher der Streitwert um so eher wird zur Klage geraten. Am Ende gewinnen meist nur die Anwälte weil die Mehrheit der Prozesse durch Vergleich beendet wird!

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