Bußgeldverfahren

Ich setze mich für Ihr Recht ein – Verteidigung bei Bußgeldbescheiden

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder sollen sich zu einem Verkehrsverstoß äußern? Keine Sorge – ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Vorwürfe abzuwehren. Als Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite.

Meine Kanzlei hat Büros in Köln und Düren.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Düren und Köln

So helfe ich Ihnen in Bußgeldverfahren:

1. Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten?

Wenn die Polizei Sie auffordert, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern, sollten Sie vorsichtig sein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, und ich empfehle Ihnen dringend, dies auch nicht zu tun, bevor ich die Akte eingesehen habe. Gemeinsam besprechen wir, ob und wie Sie sich zu dem Vorwurf äußern sollten.

2. Akteneinsicht – Ihr Schlüssel zur Verteidigung

Bevor ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, beantrage ich für Sie Akteneinsicht. Dadurch erfahren wir, welche Beweise die Behörden gesammelt haben und was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Eine Vorladung der Polizei müssen Sie übrigens nicht wahrnehmen – ich rate Ihnen, stattdessen direkt Kontakt mit mir aufzunehmen.

3. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, bleibt wenig Zeit: Sie haben nur 14 Tage, um Einspruch einzulegen. Ich übernehme das fristwahrend für Sie, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Besonders wichtig ist dies bei Fahrverboten, Punkten in Flensburg oder der drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Nach der Akteneinsicht bespreche ich mit Ihnen, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall am besten geeignet ist.

4. Schnelle und bundesweite Verteidigung

Zeit ist ein entscheidender Faktor in Bußgeldverfahren. Deshalb erhalten Sie bei mir in der Regel noch am selben Tag einen Termin. Nach der Akteneinsicht bespreche ich den Inhalt ausführlich mit Ihnen und erkläre, welche Chancen und Optionen wir haben. Dies können wir entweder telefonisch oder bei einem persönlichen Termin in meinem Büro tun.

Besprechungen können aber auch jederzeit per Video (Zoom, Webex oder Microsoft Teams) erfolgen. Termine können über Calendly vereinbart werden.


Was droht Ihnen bei einem Bußgeldverfahren?

Ein Bußgeldverfahren kann erhebliche Konsequenzen haben, darunter:

  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Kosten für MPU oder Gutachten
  • Verlust der Fahrerlaubnis

Mein Ziel ist es, diese Folgen für Sie abzuwenden oder abzumildern.


Warum Sie mir vertrauen können

  • Langjährige Erfahrung: Seit 2004 habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich in Bußgeldverfahren vertreten.
  • Schnelle Bearbeitung: Ich reagiere umgehend auf Ihre Anfrage und kümmere mich sofort um Ihren Fall.
  • Persönliche Betreuung: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und kläre alle offenen Fragen mit Ihnen.
  • Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie versichert sind, übernehme ich die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und hole die Deckungszusage ein.

Kostenlose Ersteinschätzung – Kontaktieren Sie mich jetzt!

Die Kontaktaufnahme mit mir ist unverbindlich und für Sie kostenlos. Nach einer ersten Einschätzung entscheiden Sie, ob Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten.

Senden Sie mir Ihren Bußgeldbescheid per E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann.de. Sie erreichen mich auch telefonisch unter 02421 3884576.


Ich kämpfe für Ihr Recht!

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtvergehen – ich setze mich engagiert und zielstrebig für Ihre Interessen ein. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen.


Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Bußgeldverfahren was last modified: Januar 18th, 2025 by raschwartmann
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