Blitzerskandal auf der A3: Verfahren nach Antrag eingestellt
0 CommentsMeiner Mandantin wurde von der Stadt Köln vorgeworfen, im Oktober 2016 auf der A3 am Kreuz Köln-Ost an der Anschlusstelle Königsforst 49 km/h zu schnell gefahren zu sein. Sie fuhr dort mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h und die dort eingerichtete Blitzer-Anlage löste ab 60 km/h aus. Unter dem Stichwort “Kölner Blitzerskandal” findet Google zu diesem Thema zahlreiche Beiträge (nicht nur) auf der Lokalpresse.
Durch Bußgeldbescheid der Stadt Köln wurden meiner Mandantin ein einmonatiges Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 200 EUR aufgebrummt.
Der Bußgeldbescheid wurde rechtskräftig, die Geldbuße bezahlt und der Führerschein für einen Monat abgegeben.
Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Messung fehlerhaft war, habe ich für die Mandantin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 85 OWiG gestellt. Tatsächlich hätte der Blitzer nämlich erst ab 80 km/h messen dürfen – diese Geschwindigkeit war an der Messstelle erlaubt.
Das Gericht hat nun mitgeteilt, dass es das Bußgeldverfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellen wird, weil es eine Ahndung nicht für geboten erachtet. Dem hat auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt.
Die Geldbuße von 200 EUR muss also erstattet werden, ebenso werden die 2 Punkte in Flensburg und das Fahrverbot wieder gelöscht.
Bei der Entscheidung des Gerichts dürfte eine Rolle gespielt haben, dass die Mandantin bereits einen Monat auf den Führerschein verzichtet hatte – das ist auch nicht mehr zu ändern. Sie wird sich aber nun sicher freuen.