Blitz-Inkasso statt Blitz-Kredit

Blitz-Inkasso statt Blitz-Kredit

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blitz.credit: Um was geht es?

In den letzten Tagen häufen sich in meinem Büro die Anfragen von Mandanten, die sich Forderungen des Kreditvermittlers blitz.credit gegenüber sehen.

Die Firma AlphabetOnlineServices LLC wirbt im Internet mit dem Angebot einer schufafreien Mastercard Gold und einem Sofortkredit (Blitzkredit) in Höhe von bis zu 7.777,- EUR.  Wer dann auf der in der Werbung genannten Webseite seine Daten einträgt, bekommt nach einigen Tagen ein sog. Starterpaket, für das er 149,90 EUR per Nachnahme bezahlen soll. Zahlreiche Berichte im Netz legen zudem nahe, dass dieses Starterpaket nicht nur auf Bestellung verschickt wird, sondern auch dann, wenn das ausgefüllte Bestellformular gar nicht abgeschickt wird. Es steht zu vermuten, dass bereits bei Ausfüllung des Bestellformulars Daten abgegriffen werden.

Was enthält nun dieses Starterpaket? Leider nicht den gewünschten Kredit, sondern nur die Zugangsdaten zur Bestellung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. Diese muss aber erst mit einem Guthaben aufgeladen werden, um sie nutzen zu können. Wer auf der Suche nach einem günstigen Kredit ist, dem nützt diese Prepaid Mastercard also überhaupt nicht. Den versprochenen Blitzkredit gibt es nicht.

Mahnungen und Drohungen statt Blitzkredit

Wer das Starterpaket nicht annimmt, weil er sich zwischenzeitlich über die Machenschaften der Anbieter informiert hat oder überhaupt keine Bestellung getätigt hat, bekommt nach ein paar Tagen umfangreiche Mahnungen per Mail, in denen mit Mahn- und Inkassokosten von bis zu 555,45 EUR gedroht wird.

Es wird dann ausgeführt, welche Daten man bei der vermeintlichen Bestellung abgegriffen hat, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen worden sei und der Empfänger zur Zahlung der „Ausgabegebühr“ für die Mastercard verpflichtet sei. Darauf werden dann bei der ersten Mahnung gleich mal 10,- EUR Mahngebühren aufgeschlagen.

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Es wird weiterhin behauptet, dass auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Bestellung verzichtet wurde und ein Widerruf daher nicht möglich sei.  Das ist jedoch nur unter eng bestimmten Voraussetzungen möglich, welche hier nicht vorliegen dürften. So muss der Verbraucher nämlich zuvor ausdrücklich über sein Widerrufsrecht informiert worden sein und in Kenntnis der Rechtslage bestätigt haben, dass er darauf verzichtet.

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Die Firma weist dann vorsorglich darauf hin, dass sie auch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren nicht fürchtet – offenbar hat man dort die Berichte im Internet natürlich auch gelesen und weiß selbst am besten, was von dem eigenen Vorgehen zu halten ist.

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Unter Hinweis auf § 187 StGB wird dreist versucht, Betroffene einzuschüchtern und mit Strafanzeige gedroht.

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Wer all dies standhaft ignoriert, bekommt dann auf dem Postwege die Androhung von Inkassomaßnahmen. Es wird behauptet, dass die Angelegenheit der „Mahnabteilung“ übergeben worden wäre – was die Frage aufwirft, wer denn den vorangegangenen Mahn-Spam verschickt hat.

Mahnung blitz.credit

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer ein solches Mahnschreiben erhalten hat, sollte auf keinen Fall in Panik verfallen und die geforderte Summe direkt bezahlen. Stattdessen sollte der Forderung widersprochen werden, ein etwaiger Vertragsschluss umgehend widerrufen und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Wer bereits die 149,90 EUR gezahlt hat, weil er sich den versprochenen Blitzkredit gewünscht und nun eine nutzlose Prepaid Kreditkarte erhalten hat, sollte ebenfalls den Vertrag anfechten, um zumindest etwaige Folgekosten zu vermeiden. Die Chancen, den gezahlten Betrag zurückzuerhalten, stehen allerdings leider nicht gut, da der Zahlungsempfänger seinen Sitz im Ausland hat und sich eine Klage und anschließende Zwangsvollstreckung deshalb kaum lohnen dürften.

Für eine konkrete Beratung im Einzelfall – auch wenn Sie eine andere unseriöse „letzte Mahnung„erhalten haben – stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

 

 

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Blitz-Inkasso statt Blitz-Kredit was last modified: Juni 19th, 2018 by raschwartmann

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