Beschleunigungsgebot
1 CommentOffenbar haben einige Richter das Beschleunigungsgebot der ZPO missverstanden:
Vom AG Köln erreichte mich heute morgen postalisch gerade noch rechtzeitig eine Abladung für einen heute um 10:50 Uhr anberaumten Termin. Hätte ich die Post erst nach dem Termin geöffnet, wären der Mandant und ich umsonst dorthin gefahren. Abladung per Fax ist halt nicht jedermanns Sache.
Und vom AG Dresden erhielt ich heute Mittag in der Post eine Ladung vom 28.02.2014 zu einem Termin am 06.03.2014 um 11 Uhr. Die Parteien waren natürlich ebenfalls geladen.
Da werden sich Richter und Gegenseite heute Vormittag wohl etwas gelangweilt haben. § 217 ZPO scheint dort unbekannt zu sein.
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und habe es mir nicht nehmen lassen, auf dem EB auch die Uhrzeit der heutigen Zustellung zu vermerken.