beA im Praxistest: Erste Eindrücke und Erfahrungen
1 CommentSeit geraumer Zeit gibt es für uns Anwälte das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (kurz: beA), also eine Art E-Mail-System zur Kommunikation mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und natürlich anderen Anwälten. Die Idee dahinter ist natürlich die Vereinfachung und Beschleunigung der Korrespondenz. Wenn es denn so einfach wäre …
Dienstag: Ich schreibe einen gegnerischen Kollegen per beA an, frage ihn im Auftrag meines Mandanten nach einer Kontonummer für eine Vergleichszahlung und bitte um Einräumung der Möglichkeit zur Ratenzahlung.
Mittwoch: Ich erhalte ein Fax des gegnerischen Kollegen, in dem dieser die ausstehende Zahlung anmahnt. Keine Kontonummer, keine Ratenzahlung.
Ich rufe dort an, verweise auf meine beA-Nachricht und warum darauf nicht eingegangen wird.
Rechtsanwaltsfachangestellte am Telefon: „Ja, die beA-Nachricht liegt hier ausgedruckt. Die habe ich dem Anwalt aber noch nicht vorgelegt.“
Es gibt also offenbar Kanzleien, in denen eingehende beA-Nachrichten dem Anwalt ausgedruckt vorgelegt werden. Und das dauert dann wohl schon mal einen Tag.
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß diese Vorgehensweise nicht so ganz mit Sinn und Zweck des elektronischen Rechtsverkehrs einhergeht.
Frank Falkenberg
Ja, in diesem Land ist Digitalisierung ein Fremdwort. Das wichtigste in unserem Land ist leider, einen Titel zu haben.
Die Regierung besetzt Posten mit Personen , die auch nicht den blassesten Schimmer der zu bewältigenden Aufgaben haben.
Ich habe zum Beispiel ein DE Postfach zur Kommunikation mit der Rentenversicherung eingerichtet. Dies wurde empfohlen. Schnellere Kommunikation , digitale Ablage, usw. Letzlich habe ich einen dicken Umschlag des Bescheids bekommen. ?? 🙂