Das „Prinzip“ ist ein schlechter Grund für eine Klage
0 CommentsVerkauf über eBay-Kleinanzeigen
Der erste Anrufer im neuen Jahr war sehr aufgebracht. Er habe etwas über eBay-Kleinanzeigen angeboten. Ein Interessent habe sich daraufhin per E-Mail gemeldet und man habe sich über den Preis geeinigt. Am nächsten Tag habe es sich der Interessent aber anders überlegt. Der Anrufer wollte nun wissen, was er tun könne. Es gehe nur um 40,- EUR aber schon „aus Prinzip“ wolle er die Sache durchziehen.
Ich habe ihm erklärt. dass zwar ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Denn dieser setzt lediglich voraus, dass sich die Vertragsparteien über den zu verkaufenden Artikel und die Gegenleistung, also den Kaufpreis, einigen. Und genau das war ja geschehen. Ich habe ihm aber davon abgeraten, den Anspruch mit meiner Hilfe zu verfolgen.
Von gutem und von schlechtem Geld
„Aus Prinzip“ ist eine schlechte Motivation einen Anspruch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Denn war wäre passiert, wenn er mich mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt hätte?
Ich hätte den Käufer außergerichtlich angeschrieben. Mein Mandant hätte dafür eine Rechnung über 83,54 EUR von mir erhalten. Bestenfalls hätte der Käufer den Kaufpreis und die Anwaltskosten bezahlt und die Sache wäre erledigt gewesen.
Aber vielleicht hätte er mein Schreiben einfach ignoriert. Dann hätte ich für meinen Mandanten Klage eingereicht. Im Idealfall wären dafür weitere Anwaltskosten von 80,86 EUR angefallen und Gerichtskosten von 105,- EUR. Dann wäre das Klageverfahren durch ein Versäumnisurteil beendet worden. Im ungünstigsten Fall wären meinem Mandanten Gesamtkosten von 311,41 EUR entstanden.
Dafür hätte er dann ein Urteil erhalten, mit dem der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises von 40,- EUR und zur Kostenerstattung verurteilt worden wäre.
Damit hätte er dann den Gerichtsvollzieher beauftragen können – was weitere Kosten verursacht hätte.
Und dann hätte er möglicherweise sein Geld im Wege der Zwangsvollstreckung erhalten.
Möglicherweise aber auch nicht. Denn vielleicht lebt sein Vertragspartner ja von Hartz 4 oder hat drei Kinder zu ernähren und kein pfändbares Einkommen. Vielleicht hat er bereits „den Finger gehoben“ und bei ihm ist „nichts zu holen.“ All das kommt nämlich sehr häufig vor.
Kostenrisiko
Um es klar zu sagen: Ich wehre mich nicht dagegen, Geld zu verdienen. Aber ich weise meine Mandanten vorher auf bestehende Risiken hin. Das Verhältnis von anfallenden Kosten zu möglichem Gewinn stand in diesem Fall außerhalb jeglicher wirtschaftlicher Vernunft. Das Kostenrisiko war zu hoch – und genau darauf habe ich meinen Mandanten hingewiesen. Er hat sich meinem Rat angeschlossen und wird den Artikel nun lieber erneut anbieten, als sich auf das Abenteuer einer Klage einzulassen.
Auch wenn die Rechtslage eindeutig erscheint und man mit einem obsiegenden Urteil rechnen kann: Der Rechtsweg kostet Geld und wenn das Risiko besteht, dass beim Gegner nichts zu holen ist und ich auf den Kosten sitzen bleiben werde – dann überlege ich mir sehr gut, ob mir „das Prinzip“ dieses Risiko wert ist.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sieht diese Überlegung vielleicht anders aus. Aber auch dort gibt es oft eine Selbstbeteiligung von 100,- bis 150,- EUR und außerdem können Rechtsschutzversicherungen den Vertrag kündigen, wenn man sie zu oft in Anspruch nimmt.
Deshalb mein Rat: Geht es um einen geringen Betrag und wissen Sie nichts über die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Vertragspartners, vergessen Sie „das Prinzip“, wenn Sie nicht bereit sind, ein Kostenrisiko einzugehen, das ihre Forderung um ein vielfaches übersteigt. Ich vertrete Ihre Interessen selbstverständlich trotzdem gerne – aber sagen Sie nachher bitte nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt.