Fachanwalt: Antrag bei RAK Köln eingereicht
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Voraussetzung für die Erlangung des Titels ist nicht nur der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem 120-stündigen Lehrgang. Es müssen auch ausreichend praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, nämlich 120 Fälle (Beratungen, Vertretungen, Gerichtsverfahren) aus den Gebieten des Wohnraummietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts.
Mein Antrag wird nun von dem zuständigen Ausschuss bei RAK Köln geprüft werden – wenn alles passt, werde ich den Titel des Fachanwalts führen dürfen. Bis dahin heißt es nun: warten. Nach Auskunft der Kammer wird das Verfahren mindestens drei Monate dauern.
Für das nächste Jahr plane ich nun den Lehrgang zum Fachanwalt Familienrecht, wiederum bei der Hagen Law School.