Aktuelle Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Kornmeier und CGM

Aktuelle Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Kornmeier und CGM

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Aktuelle Filesharing-Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Kornmeier und CGM

Derzeit werden wieder zahlreiche Musik- und Filmangebote in Tauschbörsen abgemahnt, wobei den Abgemahnten der Vorwurf der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung gemacht wird. Egal welcher Titel betroffen ist: Das Vorgehen der Abmahnanwälte ist immer gleich: Den Abgemahnten wird dargelegt, wann sie welchen Titel unerlaubt im Internet, zumeist in Tauschbörsen oder über Bit Torrent, angeboten haben sollen. Es werden Hashwerte der angeblich verbreiteten Dateien aufgelistet, die festgestellte IP-Adresse, die dem Adressaten dann zugeordnet werden konnte, der Tatzeitpunkt genannt und rechtliche Ausführungen zu den urheberrechtlichen Folgen der vorgeworfenen Tat.
Nach diesem Muster mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München derzeit die Weiterverbreitung des Filmwerkes „Zorn der Titanen“ ab. Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier hat die Abmahnung der unerlaubten Weiterverbreitung des Songs „Endless Summer“ der Interpretin Oceana im aktuellen Textbaustein-Repertoire und die im Abmahngeschäft relativ neue CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag der DigiProtect die Zugänglichmachung des Songwerkes „My Party“ von „DJane Housecat“ ab.
Den Abmahnungen ist gemeinsam zu entnehmen, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird, sowie die Zahlung von Schadensersatz.

Schadensersatzforderungen

Welcher Schadensersatz gefordert werden kann, darüber sind die Abmahnkanzleien unterschiedlicher Ansicht. Waldorf und Frommer verlangen inklusive Abmahnkosten regelmäßig 956 EUR, Kornmeier ist mit 450 EUR zufrieden und CGM halten 690 EUR für angemessen, die sich bei Zahlung binnen 8 Tagen auf 450 EUR ermäßigen sollen.

Betroffene Abgemahnte sollten aber keinesfalls bedenkenlos und ohne vorherige Prüfung zahlen. Die unterschiedlichen Forderungen der einzelnen Kanzleien zeigen, dass es keine festen Sätze für Schadensersatzforderungen gibt. Diese sind im Gegenteil in der Regel überhöht und durch Verhandlungen reduzierbar.

Auf keinen Fall sollte auch die den Abmahnungen beigefügten, vorgefertigten Unterlassungserklärungen ohne vorhergehende Prüfung unterzeichnet werden, da diese in der Regel zu weitgehend sind und Rechtsnachteile mit sich bringen.

Eine anwaltliche Beratung und Vertretung ist daher auf jeden Fall zu empfehlen und hilft übermäßige Kosten und zu weitgehende Verpflichtungen zu vermeiden.

Die von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen sollten dabei unbedingt beachtet werden, da sonst eine teure einstweilige Verfügung droht.

Für eine erste Orientierung stehe ich Betroffenen jederzeit telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0221 64009611 zur Verfügung.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Aktuelle Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Kornmeier und CGM was last modified: Juli 7th, 2018 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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3 comments on “Aktuelle Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Kornmeier und CGM

  1. 2. Oktober 2012 at 19:31

    Ich bin 2009 abgemahnt worden ,von der Kanzlei „WF“,da die Einspruchfristen ja wie immer sehr kurz sind habe ich einen Anwalt für das IT Recht geunden,sofort hin und die Sachlage geschildert plus den Schriftverkehr von „WF“ mitgenommen.Der RA sagte kein Problem wir klagen auf Störerhaftung.Bezahlt und das nicht zuwenig,nur um mich zuberuhigen dachte damit sei es getan.nein es ging 2012 lustig weiter.Schlag auf Schlag in meinem Briefkasten ..dann kam der MB und mein Ra sagte wir legen keinen Wiederspruch ein sonst wird alles noch teurer,in München gewinnt keiner,schwupps steht man da, die umgewandelte UE hätte ich auch noch hinbekommen.Zuletzt ist man schlauer…nun kann ich noch lockere 1049,81 Euro berappen!!!!!!!soviel zu dem Thema einen Anwalt beauftragen,das man sich auf der sicheren Seite fühlt!!!!!!!!!! Es gibt wirklich kein Patentrezept, alle drehen sich zu dem Thema im Kreis.

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    • 3. Oktober 2012 at 10:07

      Eine Garantie, dass die Abmahner ihre geltend gemachten Forderungen nicht doch noch gerichtlich geltend machen, kann Ihnen kein Anwalt geben. Wer das doch tut, handelt fahrlässig und unseriös. Wenn man richtig argumentiert und den überhöhten Forderungen der Abmahner etwas entgegensetzt, kommt es in der Regel nicht zu einem Gerichtsverfahren. Ob in Ihrem Fall ein Einknicken vor den Forderungen Waldorf Frommers die richtige Alternative war, kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu müsste man den Fall genau prüfen. Mir ist aber bekannt, dass Waldorf auch nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid weiterhin zu Verhandlungen bereit ist, denn schließlich ist es für die Abmahnkanzleien auch unwirtschaftlich, wegen „ein paar hundert Euro“ Zeit vor Gericht zu verplempern. Deshalb landen auch so wenig Verfahren vor Gericht – die Zeit kann schließlich produktiver genutzt werden.

      Und ja: Auch der eigenen Anwalt kostet natürlich Geld. Allerdings achte ich darauf, dass für den Mandanten letztlich ingesamt eine Kostenersparnis herauskommt, und nicht, dass er noch drauf zahlt. Denn das wäre schließlich kein attraktives Angebot. Meine Kosten sind daher äußerst knapp kalkuliert. Ich weiß nicht, was der Kollege Ihnen berechnet hat, aber „Bezahlt, und das nicht zu wenig“? Das gibt es bei mir jedenfalls nicht.

      Abschließend: Ob Sie die abgeänderte Unterlassungserklärung auch selbst hätten erstellen können, kann ich nicht beurteilen. In der Regel fährt man aber gut damit, einen Fachmann damit zu betrauen, der weiß, was er tut. Mit Zahnschmerzen gehen Sie ja hoffentlich auch zum Zahnarzt, und greifen nicht zum heimischen Werkzeugkasten …

      Reply
  2. 3. Oktober 2012 at 10:05

    da kann ich der netten Annette nur zustimmen. Abmahnungen sind für Rechtsanwälte ein gutes Geschäft wobei die abgemahnten hierbei auf der Strecke -und auf enormen Kosten sitzen bleiben. Schlechter Rat kann auch schön Teuer werden allem voran wenn wie in dem Fall von Annette gierigen Advokaten die sich noch auf Abmahnungen (Abwehr) spezialisieren und vermeintliche gute Ratschläge haben die extra Kosten.

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