Abmahnungen: Kopf in den Sand hilft nicht

Abmahnungen: Kopf in den Sand hilft nicht

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Unlängst saß ein junger Mann mit seiner Mutter vor mir. In den letzten Jahren hatte er zahlreiche Abmahnungen erhalten, mit denen ihm vorgeworfen worden war, Computerspiele, Musikalben und Pornofilme ohne Erlaubnis im Internet über Tauschbörsen oder Bit Torrent weiterverbreitet zu haben. Die Abmahnungen stammten vom Who is Who der deutschen Abmahnszene: Sasse & Partner, Waldorf Frommer, Philipp Marquort und einigen anderen bekannten Abmahnkanzleien. Sie stammten teilweise aus den Jahren 2011 und 2012.

Die Reaktion des Abgemahnten darauf? Keine. Er hatte in keinem Fall auf die Abmahnung reagiert oder sich anwaltlichen Rat gesucht.

In der Folge trudelte ein Mahnbescheid nach dem anderen bei ihm ein. Die Abmahner machten die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandanten nun nämlich gerichtlich geltend.

Spätestens nun hätte der Mandant reagieren müssen. Hat er aber wiederum nicht. Gegen die Mahnbescheide wurde in keinem Fall Widerspruch eingelegt. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist nach Zustellung ergingen daraufhin die von den Abmahnern beantragten Vollstreckungsbescheide.

Nun saß der junge Mann also mit seiner Mutter vor mir, die mir aufgeregt erzählte, dass “gestern plötzlich der Gerichtsvollzieher da war” und “nun doch etwas geschehen” müsse.

Ich habe den Beiden dann erklärt, dass sie zu spät zu mir gekommen seien. Sämtliche Vollstreckungsbescheide waren bereits rechtskräftig und auch ordnungsgemäß zugestellt worden. An der Rechtskraft der titulierten Forderungen ließ sich nun nicht mehr rütteln. Allenfalls könnte versucht werden, mit dem Gerichtsvollzieher oder den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen.

Es stellte sich dann aber heraus, dass der Mandant bereits im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hatte. Er legte mir eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses vor, wusste aber gar nicht so recht, was das überhaupt bedeutete. Ich habe ihn dann über die Konsequenzen des früher so genannten “Offenbarungseides” aufgeklärt.

Dieser drastische Fall zeigt, dass man vermeintlich unseriöse Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter und auf keinen Fall ignorieren sollte. Ignorierte Abmahnungen enden oft vor Gericht, denn ein Mahnbescheid ist für die abmahnenden Anwälte schnell beantragt.

Deshalb sollten sich Abgemahnte unbedingt anwaltlich beraten lassen. Stimmen Sie mit einem in Abmahnsachen erfahrenen Anwalt ab, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden zu minimieren oder gar unbeschadet aus der Angelegenheit herauszukommen. So ärgerlich es auch ist: Liegt die Abmahnung erst einmal vor, verschwindet sie nicht wieder von alleine.

Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0221 64009611 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de geschickt werden. Ich komme dann nach Durchsicht darauf zurück.

Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Abmahnungen: Kopf in den Sand hilft nicht was last modified: Februar 25th, 2014 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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5 comments on “Abmahnungen: Kopf in den Sand hilft nicht

  1. 25. Februar 2014 at 20:30

    Ich verstehe es nicht……..waldorf treibt sein Unwesen schon Jahrelang….die user müssen doch mal schlau werden,möchte ja nun nicht eine Hochrechnung strarten( beider seits)…..die looser sind die hallt eben ………… waldorf und der gegnische anwalt die gewinner fertig

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  2. 25. Februar 2014 at 21:39

    Klar total die panik….habe selber einen Anwalt seinerzeit für das internet rausgesucht,Nerven flattern…und ende vom lied ANWALT gute 2000 euros und waldorf auch noch 2000 berappt soviel zum Thema—-immer wieder dank euch Anwälten …….Leute ihr verliert immer

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  3. 26. Februar 2014 at 13:00

    Kann man nicht so pauschal sagen annett.

    Es gibt durchaus Rechtsanwälte die bewusst nur einen relativ geringen Betrag für die Abwehr einer solchen Abmahnung verlangen, ganz einfach, weil der rechtliche Fall einfach ist.

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  4. 26. Februar 2014 at 18:22

    Bei manchen Abgemahnten könnte man vielleicht auch mal auf nicht lebens- bzw. geschäftsfähig argumentieren.

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  5. 3. Mai 2016 at 12:20

    Hatte ich alles schon durch. Ich legte mir einen Netbarry (Anti-Tauschbörsen-Firewall) zu und lasse meine Gäste nur noch darüber surfen. Es geht zwar nicht mehr alles (z.B. einige Onlinespiele) aber damit lebt man jetzt ruhiger. Vor allem keine „laufenden“ 😉 Kosten mehr.

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