Abmahnung von rka: Das Ende vom Lied

Abmahnung von rka: Das Ende vom Lied

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Abmahnung von rka für Goat Simulator von Koch Media GmbH

Mein Mandant erhielt im März 2016 eine Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte rka im Auftrag der Firma Koch Media GmbH. Ihm wurde damals vorgeworfen, ein halbes Jahr zuvor das PC-Spiel „Goat Simulator“ unerlaubt über eine Tauschbörse im Internet bzw. Filesharing weiterverbreitet zu haben. Er wandte sich mit dieser Abmahnung an einen Kollegen, der im Internet damit wirbt, spezialisiert auf die Verteidigung gegen Abmahnungen zu sein. Dieser Kollege ist offenbar derart spezialisiert, dass er meinen Mandaten automatisiert über die gewünschte Vorgehensweise entscheiden ließ:

Abmahnung Filesharing

 

 

 

 

 

Da es sich um eine Abmahnung der Kanzlei rka handelte, darf man jedoch den Hinweis „gute Chancen auf Verjährung ohne Zahlung / geringes Kostenrisiko) mindestens gewagt nennen. Denn die Hamburger Kollegen gehen, anders als z.B. RA Sebastian, regelmäßig vor Gericht und achten auch penibel auf eine etwaige, bevorstehende Verjährung.

Mahnbescheid und Klage

Deshalb verwundert es nicht, dass der Mandant nun Ende 2018 einen Mahnbescheid über die damalige Forderung erhalten hat, auf den – nach Widerspruch – nun das Klageverfahren folgt. Er wandte sich mit der Klageschrift an mich. Das Ende vom Lied: rka fordert nun für die Koch Media GmbH satte 1.984 EUR auf dem Klagewege beim Amtsgericht Köln von meinem Mandanten.

Das hätte im Vorfeld durch seine vernünftige Verteidigung und einen außergerichtlichen Vergleich verhindert werden können. Stammt eine Abmahnung von rka ist es fahrlässig, den Abgemahnten nicht auf die hohe Wahrscheinlichkeit auf eine spätere Klage hinzuweisen, wenn keine Einigung erzielt wird. Dann können bereits im Vorfeld die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden.

Nun bleibt dem Mandanten nur die Möglichkeit, die Klage anzuerkennen oder  – mit gestiegenen Kosten – einen Vergleich anzustreben, wenn er das Wagnis der Verteidigung gegen die Klage nicht eingehen möchte. Da sich die Rechtsprechung des BGH zu Urheberrechtsverletzungen in den letzten Jahren nicht zum Vorteil der Abgemahnten entwickelt hat, ist jedes Klageverfahren derzeit mit hohen Risiken behaftet. Wer das vermeiden möchten, sollte sich nicht darauf verlassen, dass „keine Zahlung / keine Unterlassungserklärung“ die optimale Verteidigung gegen eine Abmahnung von rka darstellt.

Haben Sie eine Abmahnung von rka oder einer anderen Urheberrechtskanzlei erhalten? Dann kontaktieren Sie mich umgehend für eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung.

Rufen Sie mich an: 0221 98657208

 

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Abmahnung von rka: Das Ende vom Lied was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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