Ab sofort im Angebot: OpenPGP Verschlüsselung
0 CommentsFür Anwälte gilt bekanntlich eine Pflicht zur Verschwiegenheit: Sie dürfen ihnen anvertraute Mandantengeheimnisse nicht öffentlich preisgeben. Im Lichte der Enthüllungen über die illegalen Praktiken der NSA und anderer Geheimdienste sehe ich es als unbedingte anwaltliche Pflicht an, meinen Mandanten die Möglichkeit einer verschlüsselten E-Mail-Kommunikation anzubieten.
Es mag ja sein, dass Sie denken: Ich habe nichts zu verbergen. Aber soll wirklich jeder wissen dürfen, wie Ihre letzte Gehaltsabrechnung aussieht oder welche Porno-Filme Sie sich zuletzt auf Redtube angeschaut haben sollen? Eben. Das geht niemanden etwas an und wenn Sie es mir anvertrauen möchten, weil ich Ihr Anwalt bin, dann sollen Sie auch sicher sein, dass diese Informationen auch bei mir alleine bleiben.
Deshalb speichere ich auch keine Daten auf amerikanischen Cloud-Servern. Und deshalb biete ich ab sofort auch die E-Mail-Verschlüsselung über OpenPGP an.
Meinen öffentlichen OpenPGP-Schlüssel finden Sie hier zum Download.